Rechtsschutzversicherung + Gewerbe

29. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
Mia01
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)
Rechtsschutzversicherung + Gewerbe

Hallo zusammen,

ich habe schon viele Jahre eine private Rechtsschutzversicherung. Seit letztem Jahr bin ich nebenberuflich Selbständig und jetzt meint mein Versicherungsvertreter, daß die private Rechtsschutzversicherung(RV)um eine RV für das Gewerbe ergänzt werden MUSS? Sonst würde die private RV auch für rein private Angelegenheiten nicht greifen?! Stimmt das wirklich?
Kann ich, sobald ich eine Firma habe, keine reine private RV mehr haben? Daß die nicht für Sachen zahlt, die die Firma betreffen ist mir schon klar, aber daß dies überhaupt nicht mehr gehen soll kann ich nicht verstehen und hab ich auch vorher noch nie gehört.
Der Beitrag wäre dann auch mehr als doppelt so hoch.
Könnte mich da bitte jemand aufklären?

Vielen Dank und viele Grüße
Mia

Probleme mit der Versicherung?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Der Versicherungsvertreter hat sich evtl. falsch ausgedrückt. Es gibt RV für Unselbständige und RV für Selbständige. Bei letzterer RV ist das private Risiko enthalten. Erkundige dich direkt bei deiner Versicherung, evtl. fordere Angebote anderer RV an, ob du als Selbständiger nur das rein private Risiko versichern kannst.
Gruß


-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#2
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

hi,

erstmal, nebenberuflich selbstständig gibts nicht, du hast evtl. einen gewerbebetrieb als nebenerwerb ;)

es gibt rs-verträge, die tolerieren eine solche tätigkeit bis zu einem gewissen jahresumsatz, schliessen streitigkeiten daraus jedoch aus. was allerdings nicht unbedingt schlimm ist weil die tätigkeit selbst ja eh nicht versicherbar ist.

solange du sozialversicherungspflichtig angestellt bist, bist du arbeitnehmer, solange gilt auch dein normaler arbeitnehmer rechtssschutz. schliesst du einen rechtsschutz für gewerbe oder selbständige ab hast du kein arbeitsrecht mehr versichert.

dein normaler privat-rs ist wahrscheinlich ausreichend, evtl. muss der vr aber über die gewerbliche tätigkeit informiert werden.

@ikarus02

in beiden fällen ist das privat-risiko enthalten, bei selbstständigen jedoch eingeschränkter.

viele grüße

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1593x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

hallo,

ja, die angaben sind insgesamt nicht sehr aufschlussreich. was macht er hauptberuflich, was für eine gewerbe, wieviel jahresumsatz, wieviel wochenarbeitszeit wird investiert, wie ist der vertrag jetzt gestaltet und und und?? ;)

viele grüße

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