Hallo,
wenn eine Wohnung zu 60% Privat und zu 40% für
eine freiberufliche Tätigkeit genutzt wird und es
zu einem Mietrechtsstreit kommt, kann die
Rechtsschutzversicherung den abgeschlossenen
Mietrechtsschutz mit dem Hinweis verweigern, dass
die Räume gemischtgenutzt sind bzw. nicht
ausschließlich Privat genutzt ?
[ARB75, Vertrag besteht seit 1990).
Gibt es Kommentare zu den für Privat- und
Unternehmensverträgen geltenden Bestimmungen
der ARB (§ 23,25,26) und wenn ja wo?
Vielen Dank für Hinweise dazu und Gruß,
Wolfgang
Rechtsschutzversicherung / Abgrenzung Privat-Freiberuflich
13. September 2002
Thema abonnieren
Frage vom 13. September 2002 | 17:26
Von
Status: Schüler (317 Beiträge, 23x hilfreich)
Rechtsschutzversicherung / Abgrenzung Privat-Freiberuflich
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 17. September 2002 | 22:08
Von
Status: Beginner (111 Beiträge, 24x hilfreich)
Fragen Sie Ihren Versicherungsagent nach einem Freiberufler-Paket.
Ich bin freiberuflich und habe bei der Allianz so eine Rechtschutzversicherung: sie beinhaltet private, gewerbliche und Verkehrsrechtschutz und ist ganz günstig :-))
Diese Kombi-Angebote gibt's bei mehreren Versicherungsfirmen, also ein bißchen herumtelefonieren und vergleichen.
Und jetzt?
Schon
267.719
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten