Rechtsschutzversicherung / Abgrenzung Privat-Freiberuflich

13. September 2002 Thema abonnieren
 Von 
guest123-574
Status:
Schüler
(317 Beiträge, 23x hilfreich)
Rechtsschutzversicherung / Abgrenzung Privat-Freiberuflich

Hallo,

wenn eine Wohnung zu 60% Privat und zu 40% für
eine freiberufliche Tätigkeit genutzt wird und es
zu einem Mietrechtsstreit kommt, kann die
Rechtsschutzversicherung den abgeschlossenen
Mietrechtsschutz mit dem Hinweis verweigern, dass
die Räume gemischtgenutzt sind bzw. nicht
ausschließlich Privat genutzt ?

[ARB75, Vertrag besteht seit 1990).

Gibt es Kommentare zu den für Privat- und
Unternehmensverträgen geltenden Bestimmungen
der ARB (§ 23,25,26) und wenn ja wo?

Vielen Dank für Hinweise dazu und Gruß,

Wolfgang

Probleme mit der Versicherung?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Ellie
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 24x hilfreich)

Fragen Sie Ihren Versicherungsagent nach einem Freiberufler-Paket.
Ich bin freiberuflich und habe bei der Allianz so eine Rechtschutzversicherung: sie beinhaltet private, gewerbliche und Verkehrsrechtschutz und ist ganz günstig :-))
Diese Kombi-Angebote gibt's bei mehreren Versicherungsfirmen, also ein bißchen herumtelefonieren und vergleichen.

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