Rechtsschutzversicherung - Ablehnung der Deckungszusage

15. Dezember 2015 Thema abonnieren
 Von 
ChicaWhoo
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechtsschutzversicherung - Ablehnung der Deckungszusage

Hallo zusammen,

folgende Schwierigkeiten:

Ich habe bei meiner Rechtsschutzversicherung einen Streitfall (Sozialrecht - Krankenkasse) angegeben. Diese haben mir eine anwaltliche Beratung bewilligt (Kostenübernahme) und wenn es zu einer Streitigkeit kommen sollte auch die nötigen Informationen dem Anwalt gegeben, was bezahlt wird und was nicht. Die Rechtsschutzversicherung hat jedoch hinzugeschrieben, dass in diesem Fall auch eigene Kosten entstehen könnten, da dies nicht mitversichert sei.
Heute ist ein Brief von meinem Anwalt eingetroffen. Dieser schrieb, dass über die Deckung der Kosten mit der Rechtsschutzversicherung noch verhandelt wird. Daraufhin hab ich bei der Versicherung angerufen und nachgefragt, was los sei. Der Versicherungsmitarbeiter teilte mir daraufhin mit, dass die Beitragsprämie zu spät eingegangen sei und sie deshalb die Deckung für den Fall nicht übernehmen wollen. Ebenfalls wurde mir von dem Mitarbeiter gesagt, wenn der Fall beendet ist oder die Klage abgewiesen wird, kann ich diesen Streitfall neu aufrollen bzw. einen Widerspruch diesbezüglich machen, aber mir kann trotzdem eine Kostenübernahme garantiert werden, da ich die Versicherung vor dem Jahr 2012 abgeschlossen habe und dies wahrscheinlich nicht mitversichert sei. Ob diese Leistung (Sozialrecht) unter die Deckungszusage der Versicherung fällt, sollte ich vor dem nächsten Streitfall vorerst prüfen lassen, hieß es von Seiten eines Beraters/Mitarbeiters der Versicherung.

Wie soll ich jetzt am besten vorgehen? Kann ich durch die Ablehnung der Deckungszusage die Versicherung kündigen?

Liebe Grüße

Christina

Probleme mit der Versicherung?

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