Hallo und guten Abend allerseits,
also ich habe schon viel aus diesem Forum gelernt und hätte nun auch wieder mal eine Frage.
Ich wurde im Dezember 2004 geschieden und hatte im Jahre 2003 eine Erstberatung bei einer RAin, welche mich 300 Euros gekostet hat. 2004 hatte ich dann nochmal eine Beratung bei meiner dann auch bevollmächtigten RAin. Nun habe ich hier im Forum erfahren, dass eine Erstberatung von der Rechtsschutzversicherung übernommen wird, was ich seinerzeit versäumt habe anzumelden. Nach Durchsicht der Versicherungspolice hat sich auch meine Ahnung bestätigt, dass tatsächlich Familienrechtsschutz inklusive war. Nun habe ich allerdings zum Oktober 2005 die Rechtschutz-Versicherung gekündigt, was auch inzwischen erfolgt ist.
Nun meine Frage: macht es Sinn, nachträglich diese Erstberatung oder auch die zweite Beratung (bei der dann bevollmächtigten RAin) nachträglich einzureichen. Bestehen Chancen, dass dieses Beratungsgespräch noch erstattet wird. Erwähnen möchte ich noch, dass ich sämtliche Versicherungen (Hausrat, Haftpflicht, Auto (2x) sowie Wohngebäudeversicherung) bei derselben Versicherung (HUK) führe.
Bitte um Nachsicht, bin auf diesem Metier nicht sehr bewandert.
Freue mich auf Antworten.
Rechtsschutzversicherung - Erstberatung oder auch die zweite Beratung nachträglich einreichen?
3. Februar 2006
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Frage vom 3. Februar 2006 | 23:33
Von
Status: Frischling (36 Beiträge, 124x hilfreich)
Rechtsschutzversicherung - Erstberatung oder auch die zweite Beratung nachträglich einreichen?
Probleme mit der Versicherung?
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#1
Antwort vom 4. Februar 2006 | 09:44
Von
Status: Student (2628 Beiträge, 677x hilfreich)
hi,
versuchen lohnt immer
grundsätzlich können rechnungen auch nachgereicht werden sofern sie nicht von einer deckungszusage abhängig sind.
allerdings müsste hier auch die allgemeine verjährungsfrist greifen, 2 jahre zum ende des jahres. das wär in deinem fall der 31.12.2005 gewesen. versuch es einfach mal nach dem motto - ups, vergessen gerade wenn du alle verträge bei diesem vu hast und ansonsten "artig" bist kann es sein, dass trotzdem reguliert wird.
gruß mF
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