Rechtsschutzversicherung - Kostenübernahme für Patiententestament?

21. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13283 Beiträge, 4519x hilfreich)
Rechtsschutzversicherung - Kostenübernahme für Patiententestament?

Hallo, insbesondere an alle Versicherungsexperten.

Meine Frau und ich möchten ein Patiententestament mit Vorsorgevollmacht abschließen. Da dieses ein rechtlich sehr komplexes und kompiziertes Thema ist, möchten wir uns hierzu anwaltliche Hilfe holen. Sind die Kosten hierfür im Rahmen der RSV abgedeckt, bzw. können diese extra versichert werden? In den Bedingungen meiner Versicherung konnte ich hierzu leider nichts finden und eine konkrete Auskunft von der Versicherung bekommt man leider erst, wenn der Versicherungsfall bereits eingetreten ist. Wenn das hilft, ich habe den Optimal-Rechtsschutz für Nichtselbständige der DAS.

Gruss,

Axel.

-----------------
"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."




8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 679x hilfreich)

hallo,

>>>>eine konkrete Auskunft von der Versicherung bekommt man leider erst, wenn der Versicherungsfall bereits eingetreten ist.

das ist nicht richtig. a: haben die RS-VU heute alle sehr kompetente hotlines und b: ist das VU im rahmen des vertrages auch verpflichtet, auf anfrage die entsprechenden auskünfte zu leisten.

ich bin kein rechtsschutz-spezi aber aus dem bauch heraus: rechtsschutz greift immer erst, wenn eine veränderung der rechtslage bereits eingetreten ist. da du aber vorsorge betreibst umd das danach zu regelen, dürfte es nicht unter den versicherungsschutz fallen.

viele grüße

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13283 Beiträge, 4519x hilfreich)

Erst mal danke.

Zu a) Die Hotline verweist an die Schadensabteilung und diese gibt erst dann Auskunft, wenn ein Versicherungsfall vorliegt. Ist zwar traurig aber leider Realität. Kann natürlich auch sein, dass der Mitarbeiter einfach nur einen schlechten Tag hatte. Werde da nächste Woche nochmal anrufen.

quote:
rechtsschutz greift immer erst, wenn eine veränderung der rechtslage bereits eingetreten ist. da du aber vorsorge betreibst umd das danach zu regelen, dürfte es nicht unter den versicherungsschutz fallen.


Es gibt hier je nicht wirkich einen Rechtsstreit und somit auch keine Veränderung der Rechtslage. Ich denke, vergleichbar wäre hier eher der Bereich Beratungsrechtsschutz im Bereich Erbrecht.

Gruss,

Axel

-----------------
"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 411x hilfreich)

>>Ich denke, vergleichbar wäre hier eher der Bereich Beratungsrechtsschutz im Bereich Erbrecht. <<

Hallo,

auch dieser Beratungsrechtsschutz greift erst nach Eintritt eines Erbfalles.

Die Patientenverfügung oder das Testament sind über die RSV nicht abgedeckt.

Sie sollten übrigens lieber von einem Notar als von einem Rechtsanwalt gefertigt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13283 Beiträge, 4519x hilfreich)

@epoeri:

quote:
Die Patientenverfügung oder das Testament sind über die RSV nicht abgedeckt.


Ich habe heute - wie geplant - nochmal im zuständigen Schadenbüro angerufen und mit einer sehr freundlichen Mitarbeiterin gesprochen. Die Auskunft lautet: Die Kosten werden bis zu einem Höchstbetrag von 500,-- Euro von der RSV übernommen. Auf meine Nachfrage wurde mir noch erklärt, dass dieses aber nur in dem von mir seinerzeit gewählten Tarif der Fall ist. Im Vergleich zum Basis Tarif werden hier verschiedene Dinge mit abgedeckt, die normalerweise nicht versichert sind. Ist halt der "Optimal" Tarif ;) .

quote:
Sie sollten übrigens lieber von einem Notar als von einem Rechtsanwalt gefertigt werden.


Danke für den Hinweis, obwohl das eigentlich von mir auch so gemeint war. Irgendwie schmeiße ich RA und Notar halt immer in einen Topf.

Gruss,

Axel

-----------------
"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
HiMan1000
Status:
Schüler
(296 Beiträge, 64x hilfreich)

Jo, das ist bei der DAS so, "All-Risk-Schutz" beim Optimal-RS nur!

Ich hab z. B. noch ne Visa, und bezahl fast gar nichts für meinen Rechtsschutz.

@mFriese
Wurde das im Finanztest berücksichtigt? (Welche Ausgabe ist das denn?)

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 679x hilfreich)

hi,

die aktuelle 06/2006.

tut mir leid aber ich hab es nicht gelesen weil ich von finanztest genauso wenig halte wie du ;)

viele grüße

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13283 Beiträge, 4519x hilfreich)

Damit dieser Thread dann entgültig in der Versenkung verschwinden kann:

Habe heute, also genau 10 Tage nachdem ich die Rechnung vom Notar, an die RSV gefaxt habe, den Rechnungsbetrag bei mir auf dem Konto. Das nenne ich Service und schnelle Bearbeitung. Es gibt also auch positive Beispiele für Schadensregulierung durch Versicherungen.

Gruss,

Axel.

-----------------
"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 679x hilfreich)

über 97% sind positiv!!

gesprochen wird aber nur über die restlichen 3 ;)

viele grüße

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 304.945 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
123.595 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.