Rechtsschutzversicherung - Muss ich bei Neuabschluss einer RV die alte benennen?

26. März 2013 Thema abonnieren
 Von 
fritzchenone
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechtsschutzversicherung - Muss ich bei Neuabschluss einer RV die alte benennen?

Rechtsschutzversicherung hat gekündigt.
Muß ich bei Neuabschluß einer RV die alte benennen?


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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fritzchenone
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

ich habe eine Kündigung meier RS-Versicherung erhalten. Ich möchte mich neu versichern. Habe ich die Plicht meine alte Versicherung anzugeben??



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#2
 Von 
vronik
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 167x hilfreich)

Moin,

du bist natürlich nicht verpflichtet den Vorversicherer anzugeben. Wenn du das nicht machst wirst du mit höchster Wahrscheinlichkeit keinen neuen Versicherer finden.

Die Gesellschaften tauschen sich über die Kunden aus. Sollte dir aufgrund der Schadenshäufigkeit gekündigt worden sein, so kann es sehr schwer (oder teuer) werden, einen neuen Vertrag abzuschließen.
Eventuell kann die Hauptursache vertraglich ausgeschlossen werden.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119547 Beiträge, 39739x hilfreich)

quote:
Habe ich die Plicht meine alte Versicherung anzugeben??

In der Regel fragen die Versicherungen
- Wer war der Vorversicherer?
- Wer hat gekündigt?
- Warum wurde gekündigt?

Diese Fragen müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden, sonst kommen einige Probleme auf einen zu, z.B: das der Versicherungsschutz entfällt.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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