Rechtsschutzversicherung hat gekündigt.
Muß ich bei Neuabschluß einer RV die alte benennen?
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Rechtsschutzversicherung - Muss ich bei Neuabschluss einer RV die alte benennen?
26. März 2013
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Frage vom 26. März 2013 | 17:37
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechtsschutzversicherung - Muss ich bei Neuabschluss einer RV die alte benennen?
Probleme mit der Versicherung?
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#1
Antwort vom 26. März 2013 | 17:44
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ich habe eine Kündigung meier RS-Versicherung erhalten. Ich möchte mich neu versichern. Habe ich die Plicht meine alte Versicherung anzugeben??
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#2
Antwort vom 26. März 2013 | 23:45
Von
Status: Schüler (324 Beiträge, 167x hilfreich)
Moin,
du bist natürlich nicht verpflichtet den Vorversicherer anzugeben. Wenn du das nicht machst wirst du mit höchster Wahrscheinlichkeit keinen neuen Versicherer finden.
Die Gesellschaften tauschen sich über die Kunden aus. Sollte dir aufgrund der Schadenshäufigkeit gekündigt worden sein, so kann es sehr schwer (oder teuer) werden, einen neuen Vertrag abzuschließen.
Eventuell kann die Hauptursache vertraglich ausgeschlossen werden.
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#3
Antwort vom 27. März 2013 | 01:36
Von
Status: Unbeschreiblich (119547 Beiträge, 39739x hilfreich)
quote:
Habe ich die Plicht meine alte Versicherung anzugeben??
In der Regel fragen die Versicherungen
- Wer war der Vorversicherer?
- Wer hat gekündigt?
- Warum wurde gekündigt?
Diese Fragen müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden, sonst kommen einige Probleme auf einen zu, z.B: das der Versicherungsschutz entfällt.
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