Rechtsschutzversicherung – Schadenaufstellung

27. November 2011 Thema abonnieren
 Von 
was-es-alles-gibt
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechtsschutzversicherung – Schadenaufstellung

Hallo an alle Forumsleser,
heute muß ich mich auch mal mit einer Frage an das Forum wenden.
Wir haben bei unserer Rechtsschutzversicherung eine Schadenaufstellung angefordert und stellen nun fest, daß ein Rechtsschutzfall zwei Mal aufgeführt wird.
Um genau zu sein: Ich mußte Anfang 2011 einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen, der mir auch bei der Bewältigung meiner Probleme half. Dieser Fall wurde in der Schadenaufstellung mit Datum Januar 2011 aufgeführt und auch mit Datum September 2010.
Auf meine Nachfrage wurde mir mitgeteilt, daß im September 2010 der Ursprung des Schadens gewesen sei.
Ist es üblich, daß Rechtschutzfälle doppelt in solchen Schadenaufstellungen genannt werden?
Für alle Antworten danken wir im voraus.


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3 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
was-es-alles-gibt
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für Ihre Antwort!
„Schlimm" finden wir es nicht, daß ein und derselbe Fall zwei Mal in einer Aufstellung aufgeführt wird, nur wird dann diese Aufstellung künstlich hochgepuscht, und dies kann im „Fall der Fälle" entscheidend sein.
Prozeßfreudig sind wir nicht, ganz im Gegenteil.
Ich mußte Anfang 2011 zur korrekten Beendigung meines Arbeitsverhältnisses einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen, der auch alles zu meiner totalen Zufriedenheit abwickelte. Da während dieser Abwicklung eine unverhoffte schriftliche Bestätigung meines ehemaligen Arbeitgebers zur Verschwiegenheit gewünscht wurde, nahm mein Rechtsanwalt nochmals Kontakt zur Rechtsschutzversicherung auf. Dies zählt bei unserer Versicherung als „neuer Fall" und wird somit zusätzlich zur „Beendigung des Arbeitsverhältnisses" aufgeführt.




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#3
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

quote:
Da während dieser Abwicklung eine unverhoffte schriftliche Bestätigung meines ehemaligen Arbeitgebers zur Verschwiegenheit gewünscht wurde, nahm mein Rechtsanwalt nochmals Kontakt zur Rechtsschutzversicherung auf.


Wegen eines Termins zu Kaffeetrinken - oder wegen neuem Geld.

Hier ging es um eine nachträgliche Forderung des AG die ja nichts mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu tun hat.
Also neuer Fall.

Hätte man auch ablehnen können und keinen Anwalt beauftragen

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