Hallo Community,
ich stelle diese Frage erstmal hier, weil man sich mit naiver Nachfrage bei der Versicherung manchmal "verplappern" kann. Vielleicht wisst Ihr ja die Antwort auf meine Frage.
Wenn ein verheirateter Mann eine Familienrechtsschutz-Versicherung hat (nur er ist Versicherungsnehmer), und die Ehefrau ein Haus vermietet (nur sie steht im Mietvertrag!), wird die Versicherung dann die Kosten übernehmen, wenn ein Rechtsstreit ansteht?
Danke für Antworten
Jörgen
Rechtsschutzversicherung - Wird sie einspringen?
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Hallo und servus,
grundsätzlich dürfte das egal sein, daß die Familien-RS-Versicherung auf den
Ehemann läuft und ein vermietetes Haus auf die Ehefrau, das ist hier gewiss nicht das Problem. Ein Problem sehe ich darin, dass nicht automatisch ein vermietetes Haus im Familien-RS enthalten ist. Wenn sich daraus Streitigkeiten ergeben und dann der Rechtschutz einspringen soll, bräuchten Sie eine Haus- und Grundbesitzer-Rechtsschutzversicherung. Ebenso, wenn Sie eine Wohnung vermietet hätten, dann gibt es eine Vermieter-Rechtschutz. Diese Varianten kann man schon mit einem Familien-RS relativ preisgünstig verbinden, es sind aber Zusatzversicherungen, die beim Abschluss halt angegeben und gewünscht werden müssen und dann natürlich auch immer eine Zusatzprämie erfordern.
Sie müssten Ihren Versicherungsschein genau prüfen, ob diese Risiken erfasst sind bzw. ggf. in den Versicherungsbedingungen nachlesen. Allein die Familien-RS wird dazu nicht ausreichen, wogegen die beiden Personen Mann + Frau wie eingangs geschildert kein Problem sein werden. Falls Sie selbst nicht weiterkommen, empfehle ich Ihnen wegen der Deckungsfrage einen Anruf beim Versicherer. Sie können hier eigentlich nix falsch machen, denn es sind ja alles Tatsachen, um die es hier geht, die man auch (z.B. eigentumsmäßig) nicht umdrehen kann.
Sepp aus Oberbayern
-- Editiert von nnahoj am 23.02.2009 18:32
-- Editiert von nnahoj am 23.02.2009 18:32
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