Rechtsschutzversicherung betrügen

28. Oktober 2012 Thema abonnieren
 Von 
AlexKa
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)
Rechtsschutzversicherung betrügen

Hallo Forum,

wir haben einen unangenehmen Nachbarn, der uns seit einiger Zeit Anwaltsbriefe zum gleichen Thema zukommen läst, zu dem er vor elf Jahren schon gegen unsere Hausvorbesitzern einen Prozess verloren hatte, den er angefangen hat. Damals hatte dieser Nachbar keine Rechtsschutzversicherung und viele Kosten durch den Prozess. Wir haben sämtliche Przessunterlagen von den Hausvorbesitzern bekommen. Seit fünf Jahren sind wir nun seine Nachbarn. Nun kommen also Anwaltsbriefe mit den gleichen Forderungen wie schon vor 11 Jahren bei uns an.
Da ihn jetzt eine neue teure bekannte Kanzlei vertritt, gehen wir stark davon aus, dass er jetzt eine Rechtsschutzversicherung hat.

Meine erst Frage ist nun, ob ihm dieser Rechtsschutz etwas bringt, da er doch vor Vertragsabschluss schon einen Prozess zum gleichen Thema hatte.

Meine zweite Frage ist, wie die Versicherung vom früheren Prozess erfahren könnte, denn unsere Hoffnung ist, dass er dann vielleicht Ruhe geben würde, wenn er wüsste, dass die Rechtsschutzversicherung nicht zahlt.

vielen Dank für alle Antworten




-- Editiert AlexKa am 28.10.2012 21:02

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12316.11.2012 16:34:06
Status:
Schüler
(339 Beiträge, 181x hilfreich)


Bezieht sich der Streitfall wirklich auf die selbe Ursache wie vor 11 Jahren. Mit Ursache meine ich hier das vermeintlich vorliegende Unrecht (z.B. Grenzabstand nicht eingehalten)?
Wenn ja: Stellt der Nachbar nun Forderungen zu anderen Folgen als zum vorherigen Streitfall?

Es ist nämlich, sofern der Nachbar inzwischen wirklich eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, zu unterscheiden, wie die entsprechenden Versicherungsbedingungen hinsichtlich "Versicherungsfall" aussehen. Man unterscheidet dabei zwischen Verstoß- bzw. Kausalereignis-Theorie und Folge-Ereignis-Theorie. Dazu ggf. mehr, nach Beantwortung meiner o.g. Frage.
Bis dahin wäre noch völlig unklar, ob der Nachbar tatsächlich gegen vorvertraglich Anzeigepflichten verstoßen hat.

Für den Fall, dass Ihre Vermutung zutrifft:
Wie man die Rechtsschutzversicherung davon wissen lassen kann?
Wenn Sie wissen welcher Versicherer es ist, wäre IMHO erstmal ein Telefonat mit der Schadenabteilung das beste Mittel.

Abgesehen davon, würde ich mir an Ihrer Stelle mehr die Hoffnung machen, dass der Nachbar, sollte er tatsächlich im Unrecht sein und die Klage verlieren, keinen Versicherungsschutz wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtsverletzung besitzt.
Danach wäre die Ruhe möglicherweise noch "ausgeprägter" ;-)

Alles Gute!

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"
Ein guter Rat ist nur ein guter Rat für den, der ihn braucht.

(Bill Cosby)"

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#2
 Von 
AlexKa
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

Es ging damals und geht jetzt wieder um zu nah gepflanzte Bäume. Damals hat das Gericht entschieden, dass die Bäume Bestandsschutz haben, da sie schon lange dort wachsen. Sie durften also bleiben.
Den Namen seiner Versicherung wissen wir nicht.


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#3
 Von 
guest-12316.11.2012 16:34:06
Status:
Schüler
(339 Beiträge, 181x hilfreich)



Was wurde damals beklagt?
Was wird aktuell beklagt? (z.B. Schäden durch Baumwurzeln)



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"
Ein guter Rat ist nur ein guter Rat für den, der ihn braucht.

(Bill Cosby)"

-- Editiert in.sure.ace am 29.10.2012 09:58

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#4
 Von 
AlexKa
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

Damals wie jetzt geht es um den Pflanzabstand und die Höhe der Bäume.
Es wurde damals entschieden, dass die Bäume wachsen dürfen, da die Ansprüche des Nachbarn verjährt sind. Die Bäume sind über 30 Jahre alt. Wir schneiden die Bäume jedes Jahr so, dass sie nicht über die Grenze wachsen.


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#5
 Von 
Sheldon_Cooper
Status:
Lehrling
(1039 Beiträge, 532x hilfreich)

quote:
Den Namen seiner Versicherung wissen wir nicht.


Dann sehe ich sowieso keine Möglichkeit.

Selbst wenn du ihn wegen Verdachts auf Betrug anzeigst - seine Kanzlei unterliegt der Schweigepflicht und er selbst braucht nur zu sagen "ich zahle das selbst", was soll der Staatsanwalt dann machen? Alle RSV'en des Landes anrufen und fragen, ob der Betreffende dort Kunde ist und den aktuellen Fall abrechnet?

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#6
 Von 
Sheldon_Cooper
Status:
Lehrling
(1039 Beiträge, 532x hilfreich)

quote:
Es wurde damals entschieden, dass die Bäume wachsen dürfen, da die Ansprüche des Nachbarn verjährt sind. Die Bäume sind über 30 Jahre alt.[/quote

Dann haben wir doch res iudicata . Daß ihr ein anderer Anspruchsgegner seid, ändert daran doch nichts.


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#7
 Von 
guest-12316.11.2012 16:34:06
Status:
Schüler
(339 Beiträge, 181x hilfreich)



Also, wenn der Klagegrund der identisch ist, wie zu damaliger Zeit, warum sollte das Urteil nun anders ausfallen? Gab es Beschränkungen oder Hinweise in der Urteilsbegründung?
Oder hat der Nachbar nicht doch einen anderen Klagegrund angegeben?


PS:
Zur Idee von Sheldon_Cooper, wenn es Ihnen wirklich Ernst ist:
So viele RS-Versicherer gibt es nicht in D, und die Wahrscheinlichkeit dass es einer der Großen ist, ist zudem nicht klein. ;-)

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"
Ein guter Rat ist nur ein guter Rat für den, der ihn braucht.

(Bill Cosby)"

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#8
 Von 
AlexKa
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

Nach dem Prozess damals mussten unsere Hausvorbesitzer nichts weiteres tun. Also keine Beschränkungen. AmZustand der Bäume hat sich wenig geändert, seit wir hier wohnen, es sind sogar deutlich weniger geworden.
Eine Klage gibt es noch nicht, aber was ist, wenn es doch noch zum Prozess kommt und unser Nachbar verliert?
Würde dann nicht seine Rechtsschutzversicherung unseren Anwalt zahlen müssen?
Kämen wir dann doch noch an den Namen seiner Versicherung?

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