Rechtsschutzversicherung bezahlt nur einen Teil

22. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
Frusciante
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechtsschutzversicherung bezahlt nur einen Teil

Hallo Leute, ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen.

Der Fall:

Meine Mutter wurde von ihrer Chefin angerufen und sie sind sich im Telefonat darüber einig geworden, dass sie gekündigt wird.
Ihre Chefin schickte ihr dann einen Brief mit der Kündigung und einer Abfindung von 10500€, die von der Chefin angeboten wurden.
Meine Mutter wurde jedoch misstrauisch, da öfter schon Sachen in der Vergangenheit vorgefallen sind und sie hatte sich deshalb auch schon Jahre vorher eine Rechtsschutzversicherung zugelegt.
Auf jeden Fall hat sie die RV angerufen und die haben dann auch eine Kanzlei vermittelt, bei der sie dann eine Schadensnummer erhalten hatte und auch einen Termin bekommen hatte. Sie müsse nur 150€ an Selbstbeteiligung bezahlen.
Beim Gespräch mit dem Anwalt sagte der Anwalt zu meiner Mutter dass er einen höheren Betrag von ca. 20000€ rausholen will. Meine Mutter wies ihn darauf hin das sie nicht beabsichtigt dort weiterzuarbeiten. Der Anwalt sagte dass er um ihren Arbeitsplatz klagen wird aber mit der Intention einen hohen Vergleich von ca. 20000€ zu erzielen.
Er holte dann eine Deckungszusage bei der RV. Dann kam es zur Gerichtsverhandlung und er schlug dann die 20000€ vor, jedoch wollte die Gegenseite dies nicht und er ging einfach immer weiter runter bis sie sich auf 12000€ einigten. Während der Gerichtsverhandlung klagte der Anwalt um ein Zeugnis, aber meine Mutter sagte ausdrücklich dass sie kein Arbeitszeugnis braucht und wiederholte dies auch im Gericht mehrere Male.
Jedenfalls hat sie jetzt eine Email von Ihrem Anwalt erhalten, mit einer Rechnung von ca. 2500€ und einer Stellungnahme der Versicherung in der Steht: ,, Sie einigten sich über unstrittige oder nicht versicherte Ansprüche. In diesem Fall zahlen wir die darauf anfallenden Kosten nicht." Die RV hat von 2500€ ca. 1600€ bezahlt, der Anwalt möchte jetzt die restlichen 900€ von meiner Mutter haben. Daraufhin haben wir bei der Versicherung Beschwerde eingereicht ohne Erfolg, die sagten dann das die Deckungsanfrage im Vorfeld falsch war. Dann haben wir dem Anwalt geschrieben dass wir nicht bereit sind die 900€ aufgrund der falschen Deckungsanfrage zu zahlen, woraufhin er hinwies das wir dies müssen und das der Verlauf im Gericht nicht hätte vorhergesehen werden können und er dies natürlich nicht im Vorfeld in der Deckung erfragen konnte, er habe ja auch im Gericht weitere Punkte wie ein Arbeitszeugnis erklagt.

Letzten Endes suchen wir hier Rat weil wir wissen möchten ob es sich lohnt einen zweiten Anwalt zu nehmen, oder einfach zu zahlen, oder sogar evtl. ganz anders vorzugehen, da der Anwalt ja schon im Vorhinein bevor die Deckungsanfrage gestellt wurde, auf einen Vergleich aus war und meine Mutter wie gesagt kein Arbeitszeugnis wollte und er es so präsentiert hat als ob der Verlauf hätte nicht vorhergesehen werden können. Dazu stellt er Sachen in Rechnung die strickt von meiner Mutter nicht gewollt waren.






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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Hm. Schwierig.

Das Problem ist, dass der Anwalt erst eingeschaltet wurde, nachdem der Arbeitgeber die Abfindung schon angeboten hatte (die 10500Euro). Da fragt sich die Versicherung jetzt im Nachhinein wohl, warum überhaupt ein Anwalt nötig war - "Meine Mutter wurde jedoch misstrauisch, da öfter schon Sachen in der Vergangenheit vorgefallen" ist wohl ein etwas schwacher Grund, zumindest für die Versicherung.
Es drängt sich irgendwie auf - und bei "Sie einigten sich über unstrittige oder nicht versicherte Ansprüche" klingt es auch an, dass die Versicherung wahrscheinlich gar keine Deckungszusage erteilt hätte, wenn der Anwalt eine korrekte Deckungsanfrage gestellt hätte.

-- Editiert von drkabo am 23.01.2021 19:30

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Frusciante
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Drkabo,

Vielen Herzlichen Dank für die Antwort,

der Anwalt hat uns nun zwischenzeitlich eine E-Mail geschrieben, in der steht dass die Ansicht der Versicherung falsch sei und bezieht sich auf ein Entscheid beim Bundesgerichtshof von 2005.
Ich hab mir den Entscheid durchgelesen aber als Laie versteht man natürlich nur die Hälfte, aber es scheint wohl so als ob der Anwalt recht hat.
Gleichzeitig möchte er von uns erst einmal die Zahlung erhalten und schlägt gleichzeitig vor uns in der Sache zu vertreten, damit wir unser Geld von der Versicherung bekommen.

Ein wirklich sehr fragwürdiger Anwalt :???: , dies hätte er ja von vornherein erwähnen können, aber ich denke mal er ist auf mehr Geld aus. Wir versuchen es aber anders und gehen nochmal an die Versicherung und erwähnen den Bescheid, mal gucken wie die reagieren.

Nochmals vielen Dank, ich bin sehr froh dass Sie sich unsere Angelegenheit bzw. Sorgen durchgelesen haben und geantwortet haben.

Viele Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Frusciante):
in der steht dass die Ansicht der Versicherung falsch sei und bezieht sich auf ein Entscheid beim Bundesgerichtshof von 2005.

Und das war welcher genau?



Zitat (von Frusciante):
Ein wirklich sehr fragwürdiger Anwalt , dies hätte er ja von vornherein erwähnen können,

Ja wirklich, das hätte er von vornherein erwähnen können das die Versicherung sich querstellt und die Rechtsprechung ignoriert - denn ohne hellseherische Fähigkeiten darf man ja gar nicht Anwalt werden ...



Zitat (von Frusciante):
Wir versuchen es aber anders und gehen nochmal an die Versicherung und erwähnen den Bescheid, mal gucken wie die reagieren.

Ich rate mal: die Versicherung bleibt bei ihrer Auffassung ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Frusciante
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Frusciante):
in der steht dass die Ansicht der Versicherung falsch sei und bezieht sich auf ein Entscheid beim Bundesgerichtshof von 2005.

Und das war welcher genau?


https://verkehrslexikon.de/Texte/RSVTeildeckung01.php



Zitat (von Frusciante):
Ein wirklich sehr fragwürdiger Anwalt , dies hätte er ja von vornherein erwähnen können,

Ja wirklich, das hätte er von vornherein erwähnen können das die Versicherung sich querstellt und die Rechtsprechung ignoriert - denn ohne hellseherische Fähigkeiten darf man ja gar nicht Anwalt werden ...

Das bezog sich auf den Bescheid von 2005, die Email kam erst später.




Zitat (von Frusciante):
Wir versuchen es aber anders und gehen nochmal an die Versicherung und erwähnen den Bescheid, mal gucken wie die reagieren.

Ich rate mal: die Versicherung bleibt bei ihrer Auffassung ...

0x Hilfreiche Antwort

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