Rechtsschutzversicherung gekündigt! Nachteile?

13. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
andreas_w
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 12x hilfreich)
Rechtsschutzversicherung gekündigt! Nachteile?

Hallo,
nachdem ich meine RS-Versicherung in diesem Jahr erstmalig in Anspruch genommen habe, kam jetzt - ein halbes Jahr später - prompt die Kündigung (mit 3 Monaten Frist) per Einschreiben. D.h., wenn ich das richtig sehe (erlaubt scheint es ja zu sein), dass ich mir eine neue RS-Versicherung suchen muß. Dann habe ich natürlich den "kleinen" Nachteil, dass bestimmte Leistungen erst nach einer gewissen Frist zur Verfügung stehen, oder? Womöglich fragt die neue Versicherung noch nach, ob ich selber oder die Versicherung den letzten Vertrag aufgelöst habe/hat. Da frage ich mich schon, ob das alles so richtig ist ...

Gruuß,
Andreas_W




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nnahoj
Status:
Schüler
(330 Beiträge, 171x hilfreich)

Servus Andreas,
der Versicherer hat vermutlich das Recht, nach einem Schadensfall den Vertrag zu kündigen. Wie lange nach dem Schadensfall diese Kündigung noch erfolgen kann und ob bereits nach einem Schaden gekündigt werden kann, das können Sie in den Versicherungsbedingungen feststellen, die Ihnen beim Versicherungsbeginn einmal übergeben wurden. Bei einem jetzt folgenden Neuabschluss bei einer anderen Gesellschaft sollten Sie unbedingt bei der Frage im Antrag nach dem letzten Schadensfall diesen auch angeben. Falls Sie eine neue RSV abschließen, sind Sie dann auch bemüht, dass die Versicherung sofort am Tag nach der Beendigung des derzeitigen Vertrags einsetzt. Die von Ihnen erwähnte Wartezeit in mehreren Sparten tritt nämlich bei den meisten Rechtsschutzversicherern nicht ein, wenn Sie unmittelbar vor dem neuen Vertrag bereits rechtsschutzversichert waren. Aber das ist wörtlich zu verstehen, d. h. bei versicherungslosen Zwischenzeiten - auch von nur 1 Tag - tritt in der Regel diese dreimonatige Wartezeit ein. ;)

Sepp aus Oberbayern


-- Editiert von nnahoj am 13.11.2008 23:26

-- Editiert von nnahoj am 13.11.2008 23:29

-- Editiert von nnahoj am 13.11.2008 23:38

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 679x hilfreich)

Hallo,

mal zur Klarstellung:

>>>(mit 3 Monaten Frist) per Einschreiben

das ist eine ganz normale ablaufkündigung, auch direktionskündigung genannt, selbes recht wie der VN auch hat.

es kann hier sofort ein anschlussvertrag gemacht werde, dabei entstehen keine!! neuen wartezeiten.

allerdings wird es schwierig, nach einer direktionskündigung einen neuen VR zu finden. eine kündigung, nach nur einem schadenfall, ist auch sehr ungewöhnlich.

gruß

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