HI Ich habe da mal eine Frage. Meine Eltern haben eine Rechtsschutzversicherung mit Verkehrsrecht. Jetzt hatten sie letztens einen Rollerunfall. Nach Zeugenaussagen sind sie Schuld. Jetzt besteh noch eine Anzeige gegen meinen Vater wegen Körperverseltzung da Unfall mit Personen schaden, nämlich er selbst. Jetzt geht es noch um die Frage der höhe der Strafe. Er wollte sich einen Anwalt nehme, doch die Versicherung als auch der Anwalt sagen das in diesem Fall kein Versicherungsschutz besteht, da er schuld hat. Jetzt frage ich mich wofür man dann so eine Versicherung braucht. Wenn man nicht schuld ist trägt der andere die Kosten und wenn man schuld ist dann übernimmt die versicherung nicht.
Rechtsschutzversicherung - kein Versicherungsschutz, da er Schuld hat?
4. Juni 2007
Thema abonnieren
Frage vom 4. Juni 2007 | 07:46
Von
Status: Beginner (99 Beiträge, 8x hilfreich)
Rechtsschutzversicherung - kein Versicherungsschutz, da er Schuld hat?
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 6. Juni 2007 | 13:59
Von
Status: Student (2959 Beiträge, 654x hilfreich)
Lesen Sie sich die Allgemeinen Versicherungsbedingungen durch (sollte man übrigens vor Abschluß der Vers. tun). Dort sind alle Ausschlüsse im Schadensfall aufgeführt.
Und jetzt?
Schon
266.890
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten