Rechtsschutzversicherung nachträglich Kaufvertrag

13. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Tom999888
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechtsschutzversicherung nachträglich Kaufvertrag

Hallo zusammen,

eine Rechtsschutzversicherung nach einem Schaden abzuschließen bringt ja nichts, da diese dann nicht für den Schaden einsetzbar ist.

Es stellt sich aber gerade folgende Frage:

Wäre eine Rechtsschutzversicherung nach einem Wohnungskauf (halbes Jahr zurück) einsetzbar, wenn diese jetzt abgeschlossen wird und z.B. im nächsten Jahr werden versteckte Mängel festgestellt, die dann z.B. über einen Anwalt angezeigt werden? -> der Schaden war ja zum Zeitpunkt des abschlusses nicht bekannt?

Viele Grüße - danke
Tom

Probleme mit der Versicherung?

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7 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
guest-12315.05.2012 07:09:00
Status:
Schüler
(472 Beiträge, 132x hilfreich)

Nee, dat gibbet nicht! :augenroll:

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

quote:
Nee, dat gibbet nicht!

Das ist natürlich Unsinn, sinus44 kennt aber offenbar bezüglich Versicherungen nur diese eine Antwort ... :crazy:



Der Kaufzeitpunkt der Sache regelmäßig nicht entscheidend.

Die Regel ist, dass der Versicherungvertrag bereits einige Zeit (meist 3 Monate) vor Entstehen der konkreten Streitigkeit abgeschlossen sein muss.

Wenn also die Wohnung vor einem Jahr gekauft wurde, die Wartezeit erfüllt ist und dann ein Mangel entsteht über den ein Rechtsstreit entbrennt, wäre dieser versichert.


Rechtsschutzversicherungen die ohne Wartezeit versichern gibt eine Menge.


Da im Bereich der Versicherungen ein Trend zur Individalisierung ('Plus-Paket', Optionsversicherung) feststellbar ist, mag es durchaus sein, das es Rechtsschutzversicherungen gibt die auch rückwirkend versichern.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Und wenn der Schaden/Mangel schon vorhanden, aber einfach nicht bekannt war, ist der dann auch versichert?

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#5
 Von 
PerryRhodan
Status:
Praktikant
(958 Beiträge, 373x hilfreich)

So formuliert es eine große RSV in ihren Bedingungen:

"im Rahmen der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) gilt der Rechtsschutzfall als eingetreten
a) im Schadenersatz-Rechtsschutz von dem Schadenereignis an , das dem Anspruch zugrunde
liegt;
"

Das bedeutet, wenn der Mangel (nicht: der Vertrag) schon vor Beginn des Versicherungsverhältnisses vorlag, ist er nicht abgedeckt.

Das ist auch sinnig; ansonsten könnte ich einen Mangel feststellen, dann eine RSV abschließen und nach Ablauf der Wartezeit klagen (sofern der Mangelanspruch dann noch nicht verjährt ist).

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

quote:
Und wenn der Schaden/Mangel schon vorhanden, aber einfach nicht bekannt war, ist der dann auch versichert?

Zumindest nicht in den üblichen Standarttarifen 'von der Stange'.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Tom999888
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok vielen Dank schon mal.

Werde aber dennoch eine Immobilienrechtsschutz abschließen, für alle Eventualitäten, die noch aufkommen können ;-)

Viele Grüße

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