Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit

6. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
spartacus1957
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit

Hallo,
ich habe gelesen, dass es Rechtsschutzversicherungen (Privatrechtsschutz) ohne Wartezeit gibt. Wie ist das "ohne Wartezeit" zu verstehen?
Wenn ich z.B. heute eine Rechnung erhalten habe, die ich aber nicht bezahlen möchte, da ich eine Kündigungsbestätigung habe. Allerdings liegt diese Bestätigung nur als Screenshot vor. Da es sich bei der Rechnung um eine Rechnung von Centurionet handlt, ist Ärger sehr wahrscheinlich.
Würde das durch eine Privat-RSV noch abgedeckt, oder ist das zu spät?

Probleme mit der Versicherung?

Probleme mit der Versicherung?

Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Zu spät, da der Grund für den dann ggf. notwendigen Rechtsstreit schon vor Abschluss der RSW vorhanden war.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

So ist es. Versicherungen zahlen immer (wenn überhaupt) wenn der Schaden nach Abschluß eintritt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Wartezeit bedeutet, daß Du erst x-Monate versichert sein musst, bevor die Versicherung einen Fall (der NACH !! den x-Monaten eintritt) übernimmt. Ohne Wartezeit heist, der Fall könnte 1 Tag nach ABschluss entstehen. Du kannst aber sicher sein, daß die VS hier ganz genau prüft, ob das schon vorherzusehen war.

Gruß

Michael

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

hallo,

wozu? dafür gibt es doch die wartezeit!

das schadenereignis ist eine veränderung der rechtslage. ist diese vorhersehbar tritt sie in der regel auch innerhalb von drei monaten (regelmäßige wartezeit) ein. tritt sie später ein besteht auch bedingungsgemäß versicherungsschutz.

viele grüße

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
spartacus1957
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

So wie ich das mittlerweile gelesen habe bekomme ich auf keinen Fall noch einen Versicherungsschutz, da der Grund für das Ereigniss, das den Rechtsstreit auslöst in dem Fall wohl sicher vor Vertragsabschluss war.
Auf der anderen Seite: Angenommen ich bin 5 Jahre irgendwo Mitglied, möchte dann kündigen und bekomme Schwierigkeiten. Wie alt muss mein RS-Vertrag dann sein?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

So wie ich das mittlerweile gelesen habe bekomme ich auf keinen Fall noch einen Versicherungsschutz, da der Grund für das Ereigniss, das den Rechtsstreit auslöst in dem Fall wohl sicher vor Vertragsabschluss war.

Genau das wollte ich mit meinem obigen Beitrag ausdrücken.


Angenommen ich bin 5 Jahre irgendwo Mitglied, möchte dann kündigen und bekomme Schwierigkeiten. Wie alt muss mein RS-Vertrag dann sein?

Der Grund für den Rechtsstreit entstand dann irgendwo während der Kündigungsprozedur, also sollte Deine RS-Versicherung im Zeitpunkt der Kündigung schon bestehen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

hi,

>>>Auf der anderen Seite: Angenommen ich bin 5 Jahre irgendwo Mitglied, möchte dann kündigen und bekomme Schwierigkeiten. Wie alt muss mein RS-Vertrag dann sein?

an dem tag, an dem du die kündigung schreibst, 3 monate und einen tag ;)

:rock:

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
spartacus1957
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Stimmt jetzt hab ich's. Auf die Kündigung kommt's an, nicht auf die Mitgliedschaft ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-1679
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

wir haben ein problem, wir haben eine restschuldversicherung bei underem kreditvertrag abgeschlossen.

da mein mann krebs 2006 nach dem abschluss bekommen hat.

wollten wir da wir ein finanzielles chaos haben.
dass die restschutzvers. greifr.
aber man hat gesagt,dass mein mann 55 jahre beim abschluss war und die vers. nicht greift.
erst beim tod.
ist das richtig?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Frank-Walter
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Thema Rechtschutz ohne Wartezeit ist sehr ausführlich und mit praktischen Tipps hier beschrieben:

Rechtsschutz ohne Wartezeit

(http://www.click-police.de/fachwissen/Rechtsschutz-ohne-Wartezeit.html)

Da solltest du genau die Information bekommen, die du suchst.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

:spam:

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
fb350376-55
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Man darf aber auch bei der Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit nicht vergessen, dass der Schaden vor Policenabschluss stattgefunden haben muß, ansonsten hat man kein Anrecht auf entsprechende leistung-Nähere Informationen dazu gibt es auch auf http://www.rechtsschutzversicherung-ohne-wartezeit.net Liebe Grüsse aus Berlin



-- Editiert fb350376-55 am 12.09.2012 15:33

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12316.11.2012 16:34:06
Status:
Schüler
(339 Beiträge, 181x hilfreich)

Abgesehen davon, dass der Thread schon seit drei Jahren unberührt liegt, ist der eben veröffentlichte Beitrag nicht korrekt:

quote:

fb350376-55 schreibt:
Man darf aber auch bei der Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit nicht vergessen, dass der Schaden vor Policenabschluss stattgefunden haben muß , (...)


Richtig wäre: "nach" Policenabschluss.

Außerdem: Der Schadeneintritt (bzw. die Schaden auslösende Ursache) kann bei einer Rechtsschutzversicherung u.U. sogar vor einem Versicherungsbeginn liegen. Es gibt die "Verstoßtheorie" oder die "Folge-Ereignis-Theorie".

Guten Tag!

PS: Und wenn man hier schon Werbung macht, dann bitte auch richtig :bang:

-----------------
"Wer nichts weiß, muss alles glauben.

(Marie von Ebner-Eschenbach)"

-- Editiert in.sure.ace am 12.09.2012 15:45

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.051 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen