Hallo,
ich habe gelesen, dass es Rechtsschutzversicherungen (Privatrechtsschutz) ohne Wartezeit gibt. Wie ist das "ohne Wartezeit" zu verstehen?
Wenn ich z.B. heute eine Rechnung erhalten habe, die ich aber nicht bezahlen möchte, da ich eine Kündigungsbestätigung habe. Allerdings liegt diese Bestätigung nur als Screenshot vor. Da es sich bei der Rechnung um eine Rechnung von Centurionet handlt, ist Ärger sehr wahrscheinlich.
Würde das durch eine Privat-RSV noch abgedeckt, oder ist das zu spät?
Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Zu spät, da der Grund für den dann ggf. notwendigen Rechtsstreit schon vor Abschluss der RSW vorhanden war.
So ist es. Versicherungen zahlen immer (wenn überhaupt) wenn der Schaden nach Abschluß eintritt.
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Wartezeit bedeutet, daß Du erst x-Monate versichert sein musst, bevor die Versicherung einen Fall (der NACH !! den x-Monaten eintritt) übernimmt. Ohne Wartezeit heist, der Fall könnte 1 Tag nach ABschluss entstehen. Du kannst aber sicher sein, daß die VS hier ganz genau prüft, ob das schon vorherzusehen war.
Gruß
Michael
hallo,
wozu? dafür gibt es doch die wartezeit!
das schadenereignis ist eine veränderung der rechtslage. ist diese vorhersehbar tritt sie in der regel auch innerhalb von drei monaten (regelmäßige wartezeit) ein. tritt sie später ein besteht auch bedingungsgemäß versicherungsschutz.
viele grüße
So wie ich das mittlerweile gelesen habe bekomme ich auf keinen Fall noch einen Versicherungsschutz, da der Grund für das Ereigniss, das den Rechtsstreit auslöst in dem Fall wohl sicher vor Vertragsabschluss war.
Auf der anderen Seite: Angenommen ich bin 5 Jahre irgendwo Mitglied, möchte dann kündigen und bekomme Schwierigkeiten. Wie alt muss mein RS-Vertrag dann sein?
So wie ich das mittlerweile gelesen habe bekomme ich auf keinen Fall noch einen Versicherungsschutz, da der Grund für das Ereigniss, das den Rechtsstreit auslöst in dem Fall wohl sicher vor Vertragsabschluss war.
Genau das wollte ich mit meinem obigen Beitrag ausdrücken.
Angenommen ich bin 5 Jahre irgendwo Mitglied, möchte dann kündigen und bekomme Schwierigkeiten. Wie alt muss mein RS-Vertrag dann sein?
Der Grund für den Rechtsstreit entstand dann irgendwo während der Kündigungsprozedur, also sollte Deine RS-Versicherung im Zeitpunkt der Kündigung schon bestehen.
hi,
>>>Auf der anderen Seite: Angenommen ich bin 5 Jahre irgendwo Mitglied, möchte dann kündigen und bekomme Schwierigkeiten. Wie alt muss mein RS-Vertrag dann sein?
an dem tag, an dem du die kündigung schreibst, 3 monate und einen tag
Stimmt jetzt hab ich's. Auf die Kündigung kommt's an, nicht auf die Mitgliedschaft ;-)
wir haben ein problem, wir haben eine restschuldversicherung bei underem kreditvertrag abgeschlossen.
da mein mann krebs 2006 nach dem abschluss bekommen hat.
wollten wir da wir ein finanzielles chaos haben.
dass die restschutzvers. greifr.
aber man hat gesagt,dass mein mann 55 jahre beim abschluss war und die vers. nicht greift.
erst beim tod.
ist das richtig?
Das Thema Rechtschutz ohne Wartezeit ist sehr ausführlich und mit praktischen Tipps hier beschrieben:
Rechtsschutz ohne Wartezeit
(http://www.click-police.de/fachwissen/Rechtsschutz-ohne-Wartezeit.html)
Da solltest du genau die Information bekommen, die du suchst.
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Man darf aber auch bei der Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit nicht vergessen, dass der Schaden vor Policenabschluss stattgefunden haben muß, ansonsten hat man kein Anrecht auf entsprechende leistung-Nähere Informationen dazu gibt es auch auf http://www.rechtsschutzversicherung-ohne-wartezeit.net Liebe Grüsse aus Berlin
-- Editiert fb350376-55 am 12.09.2012 15:33
Abgesehen davon, dass der Thread schon seit drei Jahren unberührt liegt, ist der eben veröffentlichte Beitrag nicht korrekt:
quote:
fb350376-55 schreibt:
Man darf aber auch bei der Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit nicht vergessen, dass der Schaden vor Policenabschluss stattgefunden haben muß , (...)
Richtig wäre: "nach" Policenabschluss.
Außerdem: Der Schadeneintritt (bzw. die Schaden auslösende Ursache) kann bei einer Rechtsschutzversicherung u.U. sogar vor einem Versicherungsbeginn liegen. Es gibt die "Verstoßtheorie" oder die "Folge-Ereignis-Theorie".
Guten Tag!
PS: Und wenn man hier schon Werbung macht, dann bitte auch richtig
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"Wer nichts weiß, muss alles glauben.
(Marie von Ebner-Eschenbach)"
-- Editiert in.sure.ace am 12.09.2012 15:45
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