Guten Tag.
wegen Stress mit meinem Arbeitgeber,war ich beim Anwalt,er hat mich beraten- was ich gegen Abmahnung (wegen Krank )machen Kann-,und mir einen Aufhebungsvertrag zu Entwurf bekommen.
Da die Sache mit meinem Arbeitgeber beruhigt ist,habe ich entschieden weiter zu arbeiten.
leider hat das nicht länger gedauert,ich war wieder Krank geschrieben,meinen Arzt hat mich auch gesagt,dass ich auf Grund meine Gesundheitliche Zustand kündigen soll.
Deswegen bin Ich zu andere Anwaltin gegangen,sie hat alles gemacht (Verhandlungen und die Einigung mit meinem
Arbeitgeber),Sie hat auch ihre kosten schon von meine Rechtsschutzversicherung bekommen.
jetzt verlangt den ersten Anwalt fast die gleiche summe wie die 2 Anwalt von mir,da die Rechtsschutzversicherung
die übermahne der Kosten abgelehnt.
was soll ich jetzt zu tun
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"G.I"
Rechtsschutzversicherung übernimmt Anwaltskoste ni
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
quote:
von gherradi am 28.04.2014 12:00
was soll ich jetzt zu tun
Das Bezahlen der von den Anwälten gestellten Rechnungen wäre ein guter Anfang.
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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"
Wie begründet Sie die Ablehnung?
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""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Die Begründung lautet:
Wir habenin dieser Angelegenheit bereits die Kosten einer Kollegin von Ihnen übernommen. Bedinungsgemäß übernehmen wir die kosten eines Rechtsanwaltes je versicherungsfall.
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"G.I"
Ich bin zwische meine 1 erste Beratung und Die 2 bei anderw Anwalt arbeiten gegangen?!
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"G.I"
Das Problem:
Die Rechtsschtzversicherung bezahlt nur einen Anwalt pro Fall.
Du hattest eigentlich zwei Fälle.
Im Prinzip hätte die Versicherung daher auch zweimal zahlen müssen.
Die Frage ist nun, ob auch zweimal eine Deckungszusage bei der Versicherung eingeholt wurde.
Die Schilderung liest sich so, als ob der zweite Anwalt das Geld bekommen hat, was eigentlich dem ersten zugestanden hätte.
Und beim zweiten Anwalt wurde wohl versäumt, die Versicherung erneut zu kontaktieren, was erforderlich gewesen wäre, da ja ein neuer Fall vorliegt.
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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB
."
Oh endlich endlich versteht mich jemand:))) danke
Ja erstes mal bin zu Anwalt wegen 2 abmahnung wegen angeblich zu spät eine krankenschein abgegeben,dann nochmal bei Anwalt da ich Krank geschrieben war und trotzdem kam meine Arbeitgeber zu mir nach Hause, was er nicht darf weil so macht er drück auf mich.an diese Gespräch habe mit meinen Anwalt über eine aufhebungsvertrag gesprochen, was ich machen soll, ind wie viel so ich als Abfindungbekommen dagür habe ich und nicht der arbeitgeber den Aufhebungsvertrag bekommen.
Nachdem ich wieder gesund bin arbeiten gegangen, dieses mal wegen meine gesundheitliche Zustand und Rat meine Arzt wollte ich die Aufhebungsvertrag unterschreiben deswegn bin zu andere anwalt gegangen da den ersten Anwalt nach meine Meinung zu langsam war.
Was soll ich jetzt machen? Was soll ich an die RSverischerung schreiben?
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"G.I"
quote:<hr size=1 noshade>Was soll ich jetzt machen? <hr size=1 noshade>
Erstmal genau aufklären was genau gelaufen ist. Bis jetzt bewegen wir uns ja noch im Bereich der Vermutungen.
Wie es hätte laufen müssen:
- Anfrage für 1. Fall bei RSV
- RSV erteilt 1. Deckungszusage
- 1. Anwalt arbeitet
- RSV übernimmt Rechnung des 1. Anwalts aufgrund der 1. Deckungszusage
- Anfrage für 2. Fall bei RSV
- RSV erteilt 2. Deckungszusage
- 2. Anwalt arbeitet
- RSV übernimmt Rechnung des 2. Anwalts aufgrund der 2. Deckungszusage
Wie es wahrscheinlich gelaufen ist:
- Anfrage für 1. Fall bei RSV
- RSV erteilt 1. Deckungszusage
- 1. Anwalt arbeitet
- (Zeit vergeht, 1. Anwalt trödelt mit der Rechnung)
- 2. Anwalt arbeitet
- RSV übernimmt Rechnung des 2. Anwalts aufgrund der 1. Deckungszusage
- Jetzt schickt der 1. Anwalt seine Rechnung an die RSV und die RSV stellt fest, dass schon bezahlt wurde (an den 2. Anwalt). Aus Sicht der RSV gibt es nur einen Fall, nämlich den ersten. Der zweite Fall wurde wahrscheinlich gar nicht der RSV gemeldet.
*Wenn* es tatsächlich so war, hilft nur, sich schriftlich an die RSV zu wenden und die Sachlage zu erläutern. In der Hoffnung, dass die RSV kulant ist. Auf eine nachträglich Deckung eines nicht (oder nachträglich) gemeldeten Falls besteht kein Rechtsanspruch.
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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."
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