Hallo,
ich hatte bis zum Januar diesen Jahres eine Mietrechtsschutzversicherung, die ich jedoch gekündigt habe.
Jetzt (September 2006) habe ich eine Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2005 erhalten, die ich für falsch halte.
Bevor ich damit zum Anwalt gehe, wollte ich die Kostenübernahme der Versicherung einholen, da meiner Meinung nach der Versicherungsfall im Jahr 2005 aufgetreten ist. Die Versicherung argumentiert damit das erst mit dem Erhalt der Betriebskostenabrechung der Versicherungsfall eingetreten ist und weigert sich Anwaltskosten zu übernehmen.
Gibt es irgendwelche §§ oder Urteile mit denen ich meine Meinung untermauern kann oder bin ich auf dem Holzweg mit meinen Gedanken.
Klaus
Rechtsschutzversicherung will nicht zahlen - Betriebskostenabrechung
15. September 2006
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Frage vom 15. September 2006 | 11:21
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechtsschutzversicherung will nicht zahlen - Betriebskostenabrechung
#1
Antwort vom 15. September 2006 | 12:47
Von
Status: Frischling (34 Beiträge, 12x hilfreich)
Die Versicherung hat hier vollkommen Recht. Sie braucht die Kosten nicht zu übernehmen, da hast du keine Chance. Die hats die Rechnung ja erst in 2006 erhalten, daher tritt erst zu diesem Zeitpunkt der Versicherungsfall ein.
Lg
#2
Antwort vom 19. September 2006 | 12:18
Von
Status: Student (2959 Beiträge, 658x hilfreich)
sorry KlausIII, Sie kündigen die Versicherung und erwarten Regulierung im Nachhinein??
Egal wann der Schaden entstanden ist, entscheidend ist der Zeitpunkt wann Rechnung gestellt wird.
Heißt, Sie sind vollständig auf dem Holzweg
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#3
Antwort vom 20. September 2006 | 15:48
Von
Status: Student (2846 Beiträge, 909x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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