Hallo!
Ich habe folgendes Problem: meine Rechtschutzversicherung lehnt die Zahlung ab mit Begründung -ich wurde als Zeuge angehört und Rechtschutz besteht nur dann, wenn gegen mich ermittelt wird. Zu Recht? Ob meine Rechtschutzversicherung in diesem Fall tatsächlich nicht eintrittpflichtig ist ? Wenn ja - musste mein Rechtsanwalt mir bekannt geben, dass ich in diesem Fall alle Kosten selbst tragen muss?
Was sollich jetz dem Rechtsanwalt auf seine Zahlungsansprüche antworten?
Vielen Dank.
Frohe Weihnachten!
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Rechtsschutzversicherung will nicht zahlen - Rechtsanwalt will Geld
sie sind zum rechtsanwalt weil sie als zeuge geladen wurden?
gruss,
kristijan
--- editiert vom Admin
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ich habe von Polizei ein Brief bekommen, wo ich aufgefordert wurde mitzuteilen, wer am Steuer war. Da ich keine Ahnung hatte, was ich besser antworten soll, ging ich zum Rechtsanwalt. Ich habe ihm auch gesagt, dass ich die Sache nur dann mit Hilfe des Rechtsanwalts machen will, wenn meine RS- Vers. zählt. Er hat gesagt: wir machen das.
Er hat in seine Schreiben an Polizei so geschrieben: aus nur mir bekannten Gründen will mein Mandat über die Sache nicht äußern.
Deswegen weiß ich auch nicht ob ich wirklich ein Zeuge bin.
Gruss.
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Ich habe von Polizei ein Brief bekommen, wo ich aufgefordert wurde mitzuteilen, wer am Steuer war.
So eine Frage wird nur an Zeugen gestellt.
Wenn Du Beschuldigter gewesen wärst, dann hätte Dir die Polizei die Ordungswidrigkeit vorgeworfen und nicht gefragt, wer am Steuer gesessen hat.
Die Rechtschutzversicherung hat also Recht.
Und der Anwalt hätte das wissen müssen. Die Frage ist dabei, ob Du beweisen kannst, dass der Anwalt zugesagt hat, die RS-Versicherung würde die Kosten übernehmen.
Und jetzt?
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