Rechtsschutzversicherung ist zum 31.12.. eines Jahres gekündigt.
Im Oktober tritt der Versicherungsfall ein, ein Rechtsanwalt nimmt sich der Sache an.
Nach einigen Schreiben mit der Gegenseite reicht der Rechtsanwalt im März des folgenden Jahres, d.h. nachdem die Versicherung schon abgelaufen ist, Klage beim Amtsgericht ein.
Muss die Rechtsschutzversicherung weiterhin die Kosten bezahlen, obwohl – so betrachtet – die Versicherung nicht mehr besteht?
Danke