Hallo,
ich habe im Jahre 2007 eine Verkehrsunfallflucht mit Trunkenheit ( mehr als 1,1 Promille )begangen. Durch lange Gerichtsverhandlungen zog sich mein Prozeß bis Ende Oktober 2008 hin.
Anfang bzw. Mitte April 2009 kam dann ein Schreiben von meiner KFZ -
Versicherung, das diese meinen Kaskoschaden aufgrund des Alkoholkonsumes nicht bezahlen wird. Das war mir ja sowieso schon im Klaren.
Nun Frage ich mich, warum mich meine KFZ - Versicherung für den Fremdschaden der anderen nicht in Regress genommen hat ? Hätten die doch
eigentlich ein Recht zu gehabt. Ausser das die mich für die Obliegenheitsverletzung vor dem Schadensfall ( hier die Trunkenheit ) nach Kenntniserlangung 4 Wochen nach der Unfallflucht hätten kündigen müssen, was nicht geschehen ist.
Aber für die Obliegenheitsverletzung im bzw. nach dem Schadensfall hätten die mich doch noch in Regress nehmen können und den Regress, gleichzeitig mit der
Unterichtung das diese den Kaskoschaden nicht bezahlen, einfordern können.
Das ist jetzt 2 Monate her, das ich mitgeteilt bekommen habe das der Kaskoschaden nicht beglichen wird.
Warum wurde kein Regress genommen ? Die Verhandlung ist Oktober 2008 gewesen, der Brief über die nicht Bezahlung des Kaskoschadens kam im Anfang bzw. Mitte April ! ?
Mit freundlichen Grüßen
Michael
Regress der KFZ - Versicherung
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
1. kann sein das du ein so guter Kunde bist das die dich unbedingt behalten wollen
2. kann sein, das unterschiedliche Abteilungen zuständig sind, und die eine nur etwas schneller arbeitet als die andere.
Was steht denn in den AGB drin zum Thema Alkohol? Vielleicht fällst du ja unter eine Ausnahme?!?!
-- Editiert am 08.06.2009 06:44
Die Sache ist noch nicht verjährt!!
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Wann verjährt die Regressforderung ?
drei Jahre nach dem Schluss des Jahres, in dem Anspruch entstanden ist. Also am 31.12.2010 um 24:00 Uhr.
Sorry, altes VVG greift, §12, zwei Jahre.
Das mit den 3 Jahren stimmt nicht ! Du bist zwar schon richtig im neuen VVG, aber :
Das neue VVG tritt am 01.01.2008 in Kraft und gilt ab sofort für Neuverträge.
Für Altverträge besteht zunächst eine Übergangsfrist bis zum 01.01.2009. In der
Zwischenzeit gilt das alte Recht, auch [b]für die Abwicklung von Versicherungsfällen bis zum 31.12.2008. Ein bis dahin eingetretener Versicherungsfall wird deshalb auch in den Jahren ab dem 01.01.2009 noch altem Recht behandelt.
Also beträgt die Verjährungsfrist 2 Jahre, so sehe ich das !
-- Editiert am 11.06.2009 20:37
sach ich doch
Meinte Deinen Vorredner/ Vorrednerin
Warum fragst du eigentlich, wenn du die Antwort kennst?
Ich bin umgezogen wohne nicht mehr an meiner alten Adresse, ich bin doch nicht verpflichtet dem damalgen Versicherer ( selber gekündigt ) zu sagen, das ich umgezogen bin ? Es geht mir um die Zustellung der Post ( Forderung ). Mein alter Versicherer hat nur die alte Adresse.
Habe von den aber komischer Weise Post erhalten, wie schon gesagt das Kaskoschaden nicht beglichen wird. Also haben die ja meine neue Adresse ! ?
Auf dem Amt bin ich wie es sein soll umgemeldet, sollte ja reichen denke ! ?
Ich frage wegen der Verjährung, da ich mich selber reingelesen im VVG gerade eben, wollte nur sehen ob ich es richtig verstanden habe.
-- Editiert am 11.06.2009 20:45
-- Editiert am 11.06.2009 20:46
-- Editiert am 11.06.2009 20:49
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