Regressforderung bei Studenten ohne Haftpflichtversicherung

24. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
bykof
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Regressforderung bei Studenten ohne Haftpflichtversicherung

Hallo liebes 123recht Forum,

ich habe meinem Freund ungewollt beim grillen die Beine mit Spiritus verbrannt.
Wir hatten neue Kohle auf alte noch glühende Kohle geschüttet und als ich dann Spiritus drauf tröpfeln wollte, ist mir die Flasche explodiert.

Mein Freund musste dafür ins Krankenhaus und ist momentan auch noch in der Reha, womit er bald fertig ist. Ihm gehts auf jeden Fall nun gut.

Das Problem ist, er ist privat Krankenversichert und seine Versicherung möchte mich nun in Regress nehmen. Ich habe leider keine private Haftpflichtversicherung und bin auch nicht bei den Eltern in der Haftpflicht mitversichert.

Ich bin 21, ledig, student und habe einen Nebenjob.

Die Versicherung meines Freundes ist momentan auf dem Stand, dass ich Zeuge sei und hat mich aufgefordert den Verursacher zu nennen.

Soll ich der Versicherung mitteilen, dass ich der Verursacher bin? Kann ich der Versicherung mitteilen, dass ich Regressansprüche nicht bezahlen kann? Gibt es irgendwelche Auswege?

Ich bedanke mich vielmals für eure Hilfe!

Probleme mit der Versicherung?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Zitat:
Soll ich der Versicherung mitteilen, dass ich der Verursacher bin?


wird sie wohl auch auf anderen Wegen herausfinden. Lügen wäre aber sehr unvorteilhaft

Zitat:
Kann ich der Versicherung mitteilen, dass ich Regressansprüche nicht bezahlen kann?


du kannst auch mitteilen, dass du gerne Schokolade isst, oder nur rote Socken trägst

Als Verursacher bist du zum Schadenersatz verpflichtet - das sind zum einen die Forderungen der Krankenkasse, aber auch Forderungen deines Freundes, vor allem Schmerzensgeld und zukünftige Folgeschäden

Warum bist du nicht mehr über die Eltern versichert?

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#2
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Verschulden ist hier sicher gegeben, das war grob fahrlässig. Von daher wäre der Regress durchaus möglich.

Allerdings würde ich mich zunächst mal überhaupt nicht äußern, ich sehe keine Verpflichtung, auf Basis derer die Versicherung Dich zu einer Aussage zwingen kann. Sobald Dich aber irgendjemand als Verursacher benennt und die Versicherung mit Forderungen auf Dich zukommt, würde ich mir einen Anwalt suchen. Da geht es um eine nicht unerhebliche Summe.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bykof
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Lazyboy):
das sind zum einen die Forderungen der Krankenkasse, aber auch Forderungen deines Freundes, vor allem Schmerzensgeld und zukünftige Folgeschäden

Mein Freund möchte keinen Anspruch auf Schmerzensgeld erheben und hat davon auch keine zukünftlichen Schäden davon getragen.

Zitat (von JogyB):
Verschulden ist hier sicher gegeben, das war grob fahrlässig.

Die Gefahr war in keiner Weise sichtbar, da ich den Spiritus nicht ins offene Feuer geschüttet habe.


Also kann ich irgendwann mit einer erheblich großen Summe rechnen, die ich bezahlen muss? Gibt es da Möglichkeiten dies in Raten auszuzahlen?

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#4
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Naja bei Geld hat schon so manche Freundschaft aufgehört.

Zitat:
Wir hatten neue Kohle auf alte noch glühende Kohle geschüttet, und als ich dann Spiritus drauf tröpfeln wollte


Zitat:
Die Gefahr war in keiner Weise sichtbar, da ich den Spiritus nicht ins offene Feuer geschüttet habe


echt jetzt?

Ich vermute mal, dass sich die KK evtl auf eine Ratenzahlung einlassen könnte insofern die Ratenhöhe im Verhältnis zum Aufwand steht und auf Einrede zur Verjährung verzichtet wird.

Und warum bist du nun nicht mehr über die Eltern versichert? das ist als Student mit 21 eher ungwöhnlich

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat:
Die Gefahr war in keiner Weise sichtbar, da ich den Spiritus nicht ins offene Feuer geschüttet habe.

Das meinst Du hoffentlich nicht ernst... hochentzündliche Flüssigkeit und glühende Kohle weist für Dich nicht auf eine Gefahr hin? Damit würdest Du vielleicht durchkommen, wenn Du 12 wärst, mit 21 sollte man etwas mehr gesunden Menschenverstand zeigen.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
bykof
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von JogyB):
Allerdings würde ich mich zunächst mal überhaupt nicht äußern, ich sehe keine Verpflichtung, auf Basis derer die Versicherung Dich zu einer Aussage zwingen kann.


Ich frage sicherheitshalber nochmal nach. Überhaupt nicht äußern heißt, der Versicherung auch nicht antworten, dass man sich enthält?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
bykof
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Auch stellt sich mir die Frage, wie hoch die Regressforderung denn sein kann? Kann ich da mit Kosten im 4-5 stelligen Bereich rechnen?

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#8
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat (von bykof):
Ich frage sicherheitshalber nochmal nach. Überhaupt nicht äußern heißt, der Versicherung auch nicht antworten, dass man sich enthält?

Würde ich im konkreten Fall so machen. Irgendetwas für Dich Positives kannst Du ja nicht schreiben.

Zitat (von bykof):
Auch stellt sich mir die Frage, wie hoch die Regressforderung denn sein kann? Kann ich da mit Kosten im 4-5 stelligen Bereich rechnen?

Sorry, aber die Glaskugel ist gerade in Reparatur. Mit den paar Angaben hier kann man sicher keine realistische Schätzung abgeben. Das hängt von der Dauer des Krankenhausaufenthaltes und der Reha sowie den notwendigen Behandlungen und Medikamenten ab. Aus dem Bauch heraus würde ich aber nicht damit rechnen, dass es noch 4stellig ist.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

Leider antwortest du nicht auf wichtige Fragen?!

Warum bist du nicht mehr bei den Eltern in der Haftpflicht mitversichert?

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