Guten Tag, ich komme mal gleich zum Punkt: Ich, 20 Jahre alt bin mit dem Wagen meines Stiefvaters mit 1,98 Promille (ohne sein Mitwissen) und ohne Führerschein gefahren. Dabei habe ich zwei nebenan parkende Autos gestriffen, wofür die Haftpflichtversicherung gezahlt hat und jetzt die Reparaturkosten von mir "als mitversicherte Person" auf Grund der Obliegenheitsverletzung verlangt.
Ich bin aber überhaupt nicht bei meinem Stiefvater mitversichert oder bei der Versicherung in irgendeiner Art eingetragen. Der Versicherer wimmelt mich jedesmal ab und meint immer nur es liege eine Obliegenheitsverletzung vor, weshalb er auch den Regress von mir verlangen kann. Da ich aber nicht mitversichert bin, kann ja eigentlich keine Obliegenheit von mir verletzt und ein Regress auch nicht gefordert werden? Außerdem wurde der Beitrag für die Haftpflicht erhöht obwohl mein Stiefvater ja nicht mit der Obligenheitsverletzung zutun hatte.
Meine Frage ist, ob der Versicherer die Aufwendungen wirklich von mir verlangen kann oder die Haftpflicht diese übernehmen muss. Die Beitragserhöhung ist mir auch unerklärlich, da mein Stiefvater ja nichts mit der Obliegenheitsverletzung zu tun hatte.
Bei der Versicherung komme ich leider nicht weiter, da mir keiner klar und deutlich erklären will oder kann ob diese Forderung überhaupt berechtigt ist..
Vielen Dank schon mal für die Antworten.
Regressforderung berechtigt?
17. Februar 2016
Thema abonnieren
Frage vom 17. Februar 2016 | 12:29
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Regressforderung berechtigt?
#1
Antwort vom 17. Februar 2016 | 12:37
Von
Status: Bachelor (3142 Beiträge, 3497x hilfreich)
Zitat:Meine Frage ist, ob der Versicherer die Aufwendungen wirklich von mir verlangen kann oder die Haftpflicht diese übernehmen muss.
Selbstverständlich kann die Vers. Sie in Regress nehmen, da Sie die Schäden verursacht haben.
#2
Antwort vom 17. Februar 2016 | 12:40
Von
Status: Legende (18137 Beiträge, 6066x hilfreich)
Du warst kein berechtigter Fahrer und hast einen Schaden verursacht. Warum denkst du bitteschön, dass das Ganze für dich folgenfrei bleiben sollte? Versichert sind alle berechtigten Fahrer. Du gehörst nicht dazu. DIe Versicherung muss zunächst die Schäden der Unfallgegner bezahlen (HaftPFLICHT)und kann dich nun, zu Recht, in Regress nehmen.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Versicherungsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 20. Februar 2016 | 21:55
Von
Status: Lehrling (1026 Beiträge, 491x hilfreich)
Und wie die Forderung berechtigt ist, eindeutiger gehts ja gar nicht mehr.
Und vorsorglich: die strafe seitens des richters kommt als belohnung zusätzlich zur forderung der versicherung auf dich zu!
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
299.690
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
9 Antworten
-
1 Antworten
-
10 Antworten
-
1 Antworten
-
9 Antworten
-
2 Antworten