Regulierung bei Kfz-Schaden + Vorschäden

31. März 2013 Thema abonnieren
 Von 
Supachris
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 8x hilfreich)
Regulierung bei Kfz-Schaden + Vorschäden

Hallo,

angenommen sein eigenes Kfz wird von einem Dritten nachts beschädigt. Die Polizei beobachtet per Zufall die Beschädigung, der Verursacher begeht Fahrerflucht.

Die Polizei informiert dahin den Geschädigten per Info an der Windschutzscheibe über die Beschädigung und nimmt den Schaden auf.

Der Geschädigte meldet den Schaden über den Zentralruf der Autoversicherer (angenommen Kennzeichen des Verursachers ist bekannt) bei der Versicherung des Geschädigten.

Die Versicherung fordert nun die Akte bei der Staatsanwaltschaft an, da es sich um Fahrerflucht handelt und verweist darauf, dass eine Regulierung erst nach Akteneinsicht erfolgen kann. Angenommen die Versicherung lässt sich hierfür Zeit (über zwei Monate) und argumentiert, dass die Akte noch bei der Polizei liegt und noch nicht einsehbar ist.

Frage 1: Ist es für die Versicherung für die Regulierung wirklich nötig Einsicht in die Akten zu nehmen? Bei Fahrerflucht wird die Versicherung ggf. versuchen den Schaden bei ihrem Versicherten einzutreiben, aber dies kann ja nicht zu Lasten (Zeit) des Geschädigten gehen...

Frage 2: Laut Werkstatt ist bei der Reparatur aus Gründen der "Farbangleichung" (da das Kfz 10 Jahre alt ist) auch der Austausch umliegender Teile notwendig. Diese haben teilweise kleine Kratzer (Vorschäden). Das beschädigte Teil an sich ist jedoch ohne jeglichen Vorschaden! Kann die Versicherung hier trotzdem die Vorschäden der umliegenden Teile zum Abzug bringen? Wie gesagt, das beschädigte Teil ist ohne Vorschaden.

Danke für Infos zu diesem theoretischen Fall.

Die Supachris

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-- Editiert Supachris am 31.03.2013 13:45

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