Regulierung eines Wasserschadens

2. Mai 2013 Thema abonnieren
 Von 
NicoleR.
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 3x hilfreich)
Regulierung eines Wasserschadens

Hallo,

es geht um folgende Situation. In einer Wohung unseres Hauses ist ein Leitungswasserschaden entstanden. Schuld daran war ein durchgerosteter Heizkörper. Der Schaden ist nicht wirklich groß, doch liegt in dem Raum ein Echtholzparkett.
Unsere Wohngebäudeversicherung wollte anfänglich nur einen Teil der anfallenden Kosten übernehmen. Ca. 4qm von dem Parkett sind beschädigt und somit sollten auch nur diese 4qm ausgebessert werden. Unser Parkettlegemeister sagte uns dann, nur einen kleinen Teil des Parkett auszutauschen sieht nicht aus, gerade im Wohnbereich. Man würde einen sehr starken Unterschied erkennen. Somit haben wir erneut Rücksprache mit der Versicheurung gehalten mit dem Ergebnis. Die 4qm können getauscht werden und der gesamte Raum von ca 20qm wird dann geschliffen und neu versiegelt. Das Angebot der Parkettfirma wurde von der Versicherung akzeptiert. Nun haben wir den besagten Raum leer geräumt, einen großen Teppich hochgenommen usw.
Die Parkettlegefirma war hier und hat ihre Arbeit nicht ausführen können, da das Parkett im gesamten Raum nicht mehr gut ist, bzw. die Reperaturkosten den Wert des Bodens übersteigen würden.
Nun haben wir uns entschieden den Boden dann nicht reparieren zu lassen und die Versicherung gebeten mit uns nach Angebot abzurechnen. Uns wurde gesagt, dass wäre dann der Nettobetrag des Kostenvoranschlages.
Nun sagt aber die Versicherung das geht nicht. Sie zahlen uns nur 50% der Summe, die das Parket auf 4qm neu kosten würde plus unseren Arbeitslohn. Wir sollen uns nun bescheinigen lassen wie lange wir bräuchten um das Parket dort auszubessern, die Std. 10 Euro bekommen.
Ich verstehe das ganze nicht.
Na klar kann ich verstehen das die Versicherung keinen komplett neuen Fussboden bezahlt. Das Parkett ist schon alt und es wurde nichts daran gemacht. Die restlichen Schäden können nicht auf den Leitungswasserschaden zurückgeführt werden. Wie sieht es aus in diesem Fall?

Vielen Dank für Antworten.

Gruß
Nicole

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Das nennt man fiktive Abrechnung.

Da entfällt z.B. die Mehrwertsteuer.

Des weiteren wird ein Abzug "alt-für-neu" vorgenommen, da die Reparatur ja mit neuem Parkettmaterial erfolgt wäre, das beschädigte aber schon recht hinüber war.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#2
 Von 
Kla.bauter
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Das ist eine eindeutig falsche Regulierung der Versicherung. Verweise die Versicherung auf die Ombudsmannentscheidung 13625/2006 http://www.versicherungsombudsmann.de/Navigationsbaum/Entscheidungen/Empfehlung_13625-2006-K.html

Verlange gemäß den Bedingungen eine Abrechnung nach Nett-Zeitwert. Wenn du danach nachweist, dass der Boden repariert wurde, hast du Anspruch auf den Netto-Neuwert (z.B. Fotos). Weist du dann noch nach, dass die Mehrwertsteuer angefallen ist, bekommst du den Brutto-Neuwert.

Bei der Gebäudeversicherung zählt die abstrakte Schadenermittlung. Verweise darauf und drohe mit einer Ombudsmannbeschwerde.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zum einen sind das nur unverbindliche Empfehlungen zum anderen wurde in dem verlinkten Artikel die beschädigte Sache in gleicher Art und Zweckbestimmung wiederhergestellt.
Also das genaue Gegenteil was hier geschildert wird.





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