Reiserücktrittsversicherung

14. Februar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)
Reiserücktrittsversicherung

Moin liebes Forum,

meine Frage betrifft eine abgeschlossene Reiserücktrittsversicherung, die auch zahlt für "die Kosten, die entstehen, wenn durch die Verspätung eines Verkehrsmittels ein öffentliches Anschlussverkehrsmittels verpasst wird".

Wie weist man nun z.B. nach, dass ein Flugzeug sich verspätet hat und durch die verspätete Landung ein Zug verpasst wurde (Ticket mit Zugbindung, was nunmehr wertlos ist)? Wie muss man den Nachweis führen?

Viele Grüße
Jotrocken

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

normal betrifft das nicht die Reiserücktrittsversicherung, da diese bei Rücktritt eintritt und nicht bei Verhinderungen.
Nähere Details entnimmst du den Versicherungsbedingungen

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"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten."

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#2
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

Bei der Bahn bekommt man am nächsten Schalter eine Bescheinigung. Würde ich bei Flug genauso annehmen. Notfalls die Tafel mit den Ankünften abfotografieren. Da stehen die Verspätungen drauf. Geht auch über online-tracking und Benachrichtigungsemails.

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