Reiseversicherung

7. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
la-luna69
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 3x hilfreich)
Reiseversicherung

Hallo zusammen,

angenommen, man muss auf Grund eines Unfalls eines Reise abbrechen, der Rückflug wird aber nicht von der Reiseabbruchsversicherung übernommen, sondern durch einen Schutzbrief abgedeckt.

Der eigentliche (viel spätere) Rückflug wird storniert und die Stornokosten werden bei der Reiseabbruchsversicherung eingereicht. Warum ist es für diese Versicherung von Interesse auf welche Art man nach Deutschland zurückgekommen ist?

Könnte es sein, dass die Versicherung die Übernahme der Stornokosten ablehnt, da ein Rückflug (der aber von einer anderen Gesellschaft getragen wurde) erfolgt ist?

-- Editiert la-luna69 am 07.03.2012 13:09

-- Editiert la-luna69 am 07.03.2012 13:21

Probleme mit der Versicherung?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Hallo,

eine Versicherung soll einen finanziellen Schaden abwenden bzw. mildern - und nicht bereichern.
Außerdem beinhalten die Versicherungen eine Subsidiaritätklausel.

In Ihrem Fall bedeutet das:

1.: Ihr eigentlicher Rückflug wird vom Schutzbrief übernommen. Somit muss hierfür die Versicherung nicht zahlen.

2.: Sie geben der Versicherung die Stornokosten an. Da Ihnen aber kein Schaden entstanden ist, muss diese hierfür nicht zahlen (weil offensichtlich Ihr Schutzbrief in Vorleistung getreten ist).
Die Versicherung darf natürlich erfahren, wie Sie wieder zurückgekehrt sind. Denn die Versicherung muss ja nachvollziehen können, welchen Schaden Sie haben/hatten.

Außerdem kann es durch die Subsidiarität sein, dass beide Versicherungen zu gleichen Teilen an den Kosten beteiligt werden.

Daher rate ich Ihnen der Versicherung wahrheitsgemäß die Antwort zu liefern, da es sonst im Nachgang zu großen Problem führen kann.

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