Hallo,
angenommen, mir ist ein Gepäckstück abhanden gekommen, für das der Schutz durch eine Reisegepäckversicherung besteht.
Die Versicherung will auch leisten und erhält Kaufbelege, allerdings besteht folgendes Problem:
Teilweise wurde Kleidungsstücke stark reduziert erworben (goretex-jacke zum Einkaufspreis) .
In den Versicherungsbedingungen steht "Der Zeitwert ist jener Betrag, der allgemein erforderlich ist, um neue Sachen gleicher Art und Güte anzuschaffen, abzüglich eines dem Zustand der versicherten Sache (Alter, Abnutzung, Gebrauch etc.) entsprechenden Betrags;"
Da ich aber die Ware zum damaligen Neupreis nicht erwerben kann, muss ich doch den höheren, üblichen Ladenpreis ansetzen, oder??? Die Versicherung sieht das natürlich anders...
Gruß
Willi
Reisgepäckversicherung - Berechnung Zeitwert
8. August 2005
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Frage vom 8. August 2005 | 16:32
Von
Status: Frischling (34 Beiträge, 1x hilfreich)
Reisgepäckversicherung - Berechnung Zeitwert
Probleme mit der Versicherung?
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#1
Antwort vom 9. August 2005 | 20:53
Von
Status: Master (4412 Beiträge, 1086x hilfreich)
Nach meinem Verständnis ist der Zeitwert: Anschaffungspreis abzüglich Nutzungsdauer.
Grundsatz bei einer Entschädigung ist, dass man nach dem Schadenersatz nicht besser gestellt sein soll, als vor dem Schaden.
Insofern muss ich der Versicherung zustimmen.
Gruß
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