Rentenversicherung Kündigen wegen Erpressung ?

11. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
guest-12313.11.2019 12:41:56
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 10x hilfreich)
Rentenversicherung Kündigen wegen Erpressung ?

Hallo,

Ich hätte gerne eine Frage...

Meine Mutter schloss 2008 eine Rentenversicherung ab.Heute habe Ich mich mit ihr unterhalten,dabei kam raus,dass Sie eigentlich nur ein Dispo haben wollte ,die Mitarbeiter aber dies ablehnten,es sei denn,sie schließt die Rentenversicherung ab mit 50 EUR Monatlich .

Ist das nicht illegal ?

Meine Mutter war zum Zeitpunkt Arbeitslos, und spricht net so gut Deutsch .

Wie sollten wir vorgehen, zwecks Kündigung etc.?

Das eingezahlte Geld wollen wir auf jeden Fall.


Mfg

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-- Editiert Heckett88 am 11.02.2015 01:10

-- Editiert Heckett88 am 11.02.2015 01:16

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124407 Beiträge, 40361x hilfreich)

Und wo genau ist jetzt die Erpressung? Die fehlt in der Schilderung.



Ansonsten ist es so, das volljährige Bürger durchaus Verträge abschließen dürfen.
Die können zwar unter bestimmten Umständen widerrufen werden, aber vermutlich nicht mehr nach 7 Jahren.



quote:<hr size=1 noshade>Wie sollten wir vorgehen, zwecks Kündigung etc.? <hr size=1 noshade>

Vertragliche Vereinbarungen lesen, dort sind die Bedingungen vermerkt.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12313.11.2019 12:41:56
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 10x hilfreich)

Sorry,wollte keine Personen nennen.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12313.11.2019 12:41:56
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 10x hilfreich)

Doch ist es für mich ! Da ihr ein Dispo abgelehnt wurde,und Person M nur den Dispo bekam,wenn Sie eine RV abschließt.



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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
galabaer
Status:
Praktikant
(691 Beiträge, 457x hilfreich)

Erpressung setzt Gewalt oder "Androhung eines empfindlichen Übels" voraus. Und davon ist hier meilenweit nichts zu sehen. Die Bank kann sich (wie jeder) aussuchen, mit wem sie was für einen Vertrag eingehen möchte. Wenn die Bank den Dispo nur unter dieser Voraussetzung gewähren wollte, ist das ihr gutes Recht, deine Mutter hätte ja nicht darauf eingehen müssen...

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-- Editiert galabaer am 11.02.2015 05:00

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1226x hilfreich)

quote:
Meine Mutter war zum Zeitpunkt Arbeitslos, und spricht net so gut Deutsch .


Es kann dann sittenwidrig sein, wenn für die Versicherung erkennbar war, daß die Betreffende den Vertrag gar nicht würde bedienen können mangels Liquidität (vergleichbar dem Eintragen von kleinverdienenden Bürgen für eine hohe Bürgschaft durch eine Bank).

Die Deutschkenntnisse sind hingegen eher irrelevant; wer einen Vertrag nicht versteht, muß sich eben helfen lassen und kann nicht unterschreiben und dann sagen "habe nix verstande".

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17398 Beiträge, 5950x hilfreich)

Es wurde über ein Dispo verhandelt. Die gegenseite hat die Bedingungen genannt unter denen sie bereit wäre diesen Dispo zu gewähren. Deine Mutter hat diesen Bedingungen zugestimmt - fertig.
Da ist nix mit Erpressung.
Sittenwidrig? Hmm, evtl. ja.
Aber ich denke nicht, dass man das so ohne weitere Kenntnisse der Situation beurteilen kann,

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12313.11.2019 12:41:56
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 10x hilfreich)

Danke für die Antworten . Werde die Anschreiben ,dass Sie das gezahlte Geld unverzüglich überweisen sollen ,ihre Zinsen können die behalten .Zins Geld ist nichts für uns,da es gegen unsere Prinzipien ist.Werden wir auf ein Teil des Geldes verzichten müssen ? Wenn ja,was für möglichkeiten haben wir ?
Danke

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124407 Beiträge, 40361x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Werde die Anschreiben ,dass Sie das gezahlte Geld unverzüglich überweisen sollen <hr size=1 noshade>

Da bin ich mel gespannt ...



quote:<hr size=1 noshade>Wenn ja,was für möglichkeiten haben wir ? <hr size=1 noshade>

Vertrag lesen.
BGB lesen.
Darauas ergeben sich dann eure Möglichkeiten.

Oder Anwalt beauftragen





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12313.11.2019 12:41:56
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 10x hilfreich)

Ich hab die nun angeschrieben,es kam Post von ihnen ,dass Geld wird erstattet.

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