Hallo Liebe Gemeinde,
ich als juristischer Laie habe eine Frage, die ich mittels Internet-Recherche leider nicht selbst beantworten kann, die aber für Experten sicher ganz schnell beantwortet ist:
Ist eine (fondsgebundene) Rentenversicherung in rechtlicher Hinsicht (Vertragsrecht) das gleiche wie eine Lebensversicherung?
Konkret: Gelten die Bestimmungen von Anlage D Abschnitt I.2 Versicherungsaufsichtsgesetz ("Bei Lebensversicherungen und Unfallversicherungen mit Prämienrückgewähr zusätzlich notwendige Verbraucherinformation") auch für eine "Fondsgebundene Rentenversicherung mit aufgeschobener lebenslanger Rentenzahlung und Kapitalwahlrecht, mit Kapitalleistung bei Tod vor Ablauf der Aufschubzeit und garantierter Mindestlaufzeit der Rente"? Habt Ihr da evtl. eine Literaturreferenz?
An welcher Stelle wird der Begriff "Lebensversicherung" im Gesetz überhaupt definiert?
Viele Grüße,
Tom.
Rentenversicherung = Lebensversicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Ja, eine (private) Rentenversicherung ist eine Lebensversicherung. Google mal unter Versicherungsvertragsgesetz (VVG), dort sind alle Informationen. Dem VAG müssen sich u.a. auch alle Versicherungsunternehmen unterwerfen.
Gruß
-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
Eine Rentenversicherung (sei sie fondsgebunden oder kaptalbildend) ist rechtlich und auch weitestgehend versicherungsmathematisch gleichwertig mit einer Lebensversicherung. Deswegen finden sowohl § 10a VAG
mit der bereits benannten Anlage, als auch §§ 159 ff. VVG
Anwendung.
Sollten Sie den alten Trick mit den (angeblich) nicht übersandten Versicherungsunterlagen und einem entsprechenden Rücktritt nach § 5a VVG
versuchen wollen, kontaktieren Sie bitte zu Ihrer eigenen Sicherheit vorher einen Anwalt.
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Der grundsätzliche Unterschied zwischen einer Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht zur Lebensversicherung ist folgender:
LV = Kapitalauszahlung sowie Gesundheitsprüfung bei Abschluss und bei Tod sofortige Auszahlung der kompletten Versicherungssumme zzgl. Überschüsse falls vorhanden.
RV = Kapitalauszahlung oder Rente in der Regel ohne Gesundheitsprüfung. Bei Tod werden nur die eingezahlten Beiträge bis zum Tod sowie deren Überschüsse ausgezahlt.
Mathematisch kommt natürlich bei der RV mehr hinten raus, da bei der LV ja schließlich ein "Risikoanteil" zur Seite gelegt werden muss im Falle eines Todes.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
5 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten