Reperaturdienst verschrottet smartphone ohne Erlaubnis

1. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12305.08.2019 19:10:14
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Reperaturdienst verschrottet smartphone ohne Erlaubnis

Hallo,

ich habe eine Versicherung für mein smartphone.
Nachdem ich meinen Schaden (Displayriss, bei einem smartphone das laut check24 mit einem Wert von über 700 euro Zeitwert deklariert ist) gemeldet habe, sollte ich das smartphone bei einem Reperaturdienstleister, den die Versicherung ausgesucht hat einsenden. Nach einem Monat und mehreren Nachfragen, erhalte ich die Antwort das smartphone habe einen Totalschaden.

Suche ich selber einen Reperaturdienst bieten die eine Display Reperatur für 150-190 Euro an, also deutlich unter dem Wert des smartphone.

Auf Nachfrage sagte man mir das smartphone sei verschrottet worden. Bis auf den Riss im Display hat das handy tadellos funktioniert und ich möchte es UNBEDINGT wieder haben. Dies habe ich dem Reperaturcenter in einer Email mitgeteilt, erhalte aber keine Antwort.

Ich kann mir wirklich nicht vorstellen, dass irgendwer ein funktionierendes smartphone wegen eines Riss im Display wegschmeißt, vermute eher, das wird repariert und für 600 Euro weiterverkauft. Es hatte ansonsten nicht mal einen Kratzer.


Meine Frage jetzt, hat das Reperaturcenter richtig gehandelt als sie mein Smartphone "verschrottet" haben oder habe ich ein Recht darauf, mein Handy zurückzubekommen?


Liebe Grüße und danke im voraus

Pile

Probleme mit der Versicherung?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Bei einem Totalschaden wird wohl die Versicherung entsprechend leisten?


Als erstes sollte man sich mal die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / Versicherungsbedingungen / Nutzungsbedingungen durchlesen, was dort zu dem Thema steht. Kennt man diese, kann man sinnvoll weiterdiskutieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12305.08.2019 19:10:14
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

"Schadenabwicklung
Nach Feststellung der Leistungspflicht wird die Reparatur eingeleitet
bzw. bei Totalschaden und Abhandenkommen ein vergleichbares
Ersatzgerät an Sie ausgegeben oder Geldersatz an Sie geleistet.
Eventuelle Kosten aus nicht gedeckten Schäden sowie nicht
gedeckte Kosten sind direkt an unsere Beauftragten zu bezahlen.
Der vereinbarte Selbstbehalt ist von Ihnen per Nachnahme über
den Postweg zu zahlen.
5. Bestätigung der Behörde
In allen Fällen, die ein behördliches Vorgehen nach sich ziehen
(insbesondere Diebstahl, Raub etc.), müssen Sie die entsprechenden
behördlichen Bestätigungen (z.B. Polizeiprotokoll"


Das steht da.

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#3
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Dann wird bzw. wurd

Zitat (von Pilence):
ein vergleichbares
Ersatzgerät an Sie ausgegeben oder Geldersatz an Sie geleistet.

und alles ist ok.

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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Nein, das ist nicht o.k.
In den zitierten Bedingungen steht nicht was mit dem Alt-Gerät passiert, also ob dies mit Leistung der Versicherung in das Eigentum der Versicherung übergeht oder nicht. Solch ein Passus sollte irgendwo in den Versicherungsbedingungen zu finden sein ansonsten hat das Gerät den Eigentümer nicht gewechselt.

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Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#5
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

.

Zitat (von -Laie-):
Solch ein Passus sollte irgendwo in den Versicherungsbedingungen zu finden sein ansonsten hat das Gerät den Eigentümer nicht gewechselt.


https://www.schutzklick.de/bundles/sisuinsurance/pdf/avb_allianz_mel_b2b.pdf

§ 3; 3.


Wenn es die entsprechende VS ist.


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#6
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
In den zitierten Bedingungen steht nicht was mit dem Alt-Gerät passiert


Ich wage mal die These aufzustellen, dass die gesamten Versicherungsbedingungen etwas ausführlicher ausfallen, als die zitierten "12" Zeilen

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#7
 Von 
guest-12305.08.2019 19:10:14
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Die zitierten Zeilen sind die einzigen Zeilen die mir dazu mitgeteilt wurden.

Zitat (von NaibaF123):
Zitat (von -Laie-):
In den zitierten Bedingungen steht nicht was mit dem Alt-Gerät passiert


Ich wage mal die These aufzustellen, dass die gesamten Versicherungsbedingungen etwas ausführlicher ausfallen, als die zitierten "12" Zeilen

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12305.08.2019 19:10:14
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
.
Zitat (von -Laie-):
Solch ein Passus sollte irgendwo in den Versicherungsbedingungen zu finden sein ansonsten hat das Gerät den Eigentümer nicht gewechselt.


https://www.schutzklick.de/bundles/sisuinsurance/pdf/avb_allianz_mel_b2b.pdf

§ 3; 3.


Wenn es die entsprechende VS ist.


gruß charly


Nee, ist es nicht. Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
Ich wage mal die These aufzustellen, dass die gesamten Versicherungsbedingungen etwas ausführlicher ausfallen, als die zitierten "12" Zeilen
Aber nicht in den oben zitierten und da nur dies bekannt ist, ist deine Aussage eine reine Glaskugelinterpretation.

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#10
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Aber nicht in den oben zitierten und da nur dies bekannt ist, ist deine Aussage eine reine Glaskugelinterpretation.

Sicherlich. Würdest du eine Gegenwette eingehen?

Zitat (von Pilence):
Die zitierten Zeilen sind die einzigen Zeilen die mir dazu mitgeteilt wurden.

Dann sollte man mal selbstständig tätig werden und einfach seine Unterlagen diesbezüglich durchlesen.
Eine weitere sehr gewagte These für das Jahr 2019: Die Vers.bed. werden mit Sicherheit im WWW abrufbar sein.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
Sicherlich. Würdest du eine Gegenwette eingehen?
Warum sollte ich das tun ohne die Garantiebedingungen zu kennen? Natürlich gibt es entsprechende Klauseln bei fast allen Versicherern. Spielt aber auch keine Rolle, denn davon abgesehen hat der Fragesteller die Wahl, ob er die angebotene Leistung annehmen möchte oder nicht. Ihm ungefragt diese Leistung aufzwingen zu wollen geht nicht. Er gibt das Gerät zur Reparatur ab und dann wird es verschrottet. Ohne die Einwilligung des Fragestellers ist dies nicht rechtens. Schon gar nicht, weil der Fragesteller explizit darauf hingewiesen hat, dass er dieses Gerät unbedingt wieder zurück haben möchte. Von der Werkstatt müsste die Info erfolgen, dass das Gerät nicht repariert werden kann. Dann kann der Fragesteller entscheiden was er mit dem Gerät machen möchte. Das Vorgehen der Werkstatt war falsch.

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#12
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Spielt aber auch keine Rolle, denn davon abgesehen hat der Fragesteller die Wahl, ob er die angebotene Leistung annehmen möchte oder nicht.

Mir sind Bedingungen bekannt, die sinngemäß aussagen:
"schickst du dein Gerät ab, gibst du dein Eigentum auf und wir entscheiden, wie wir dich entschädigen (im Rahmen der/s AGB/Vertrags)"
Insofern ist deine Aussage diesbezüglich reine Kaffesatzleserei.

Zitat (von -Laie-):
Schon gar nicht, weil der Fragesteller explizit darauf hingewiesen hat, dass er dieses Gerät unbedingt wieder zurück haben möchte.

Diese Aussage ordne ich zeitlich eher so ein, als dass das Kind da bereits im Brunnen liegt.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
Mir sind Bedingungen bekannt, die sinngemäß aussagen:
"schickst du dein Gerät ab, gibst du dein Eigentum auf und wir entscheiden, wie wir dich entschädigen (im Rahmen der/s AGB/Vertrags)"



Dann kannst du diese sicher auch benennen!?
Ob diese dann überhaupt gültig sind, steht auf einem anderen Blatt.

Was steht denn in den von dir genannten AGB`s / Vertrag über den Datenschutz bezüglich
der gespeicherten persönlichen Daten?


Zitat (von NaibaF123):
Zitat (von -Laie-):
Spielt aber auch keine Rolle, denn davon abgesehen hat der Fragesteller die Wahl, ob er die angebotene Leistung annehmen möchte oder nicht.



Zitat (von NaibaF123):
Insofern ist deine Aussage diesbezüglich reine Kaffesatzleserei.



Nö. wieso? In der Regel bin ich vertraglich verpflichtet eine Schaden umgehend zu melden. Die
Entscheidung, ob ich eine vertraglich vereinbarte Leistung in Anspruch nehme, bleibt
mir vorbehalten.


gruß charly

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Gruß Charly

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