Hallo,
ich habe eine Versicherung für mein smartphone.
Nachdem ich meinen Schaden (Displayriss, bei einem smartphone das laut check24 mit einem Wert von über 700 euro Zeitwert deklariert ist) gemeldet habe, sollte ich das smartphone bei einem Reperaturdienstleister, den die Versicherung ausgesucht hat einsenden. Nach einem Monat und mehreren Nachfragen, erhalte ich die Antwort das smartphone habe einen Totalschaden.
Suche ich selber einen Reperaturdienst bieten die eine Display Reperatur für 150-190 Euro an, also deutlich unter dem Wert des smartphone.
Auf Nachfrage sagte man mir das smartphone sei verschrottet worden. Bis auf den Riss im Display hat das handy tadellos funktioniert und ich möchte es UNBEDINGT wieder haben. Dies habe ich dem Reperaturcenter in einer Email mitgeteilt, erhalte aber keine Antwort.
Ich kann mir wirklich nicht vorstellen, dass irgendwer ein funktionierendes smartphone wegen eines Riss im Display wegschmeißt, vermute eher, das wird repariert und für 600 Euro weiterverkauft. Es hatte ansonsten nicht mal einen Kratzer.
Meine Frage jetzt, hat das Reperaturcenter richtig gehandelt als sie mein Smartphone "verschrottet" haben oder habe ich ein Recht darauf, mein Handy zurückzubekommen?
Liebe Grüße und danke im voraus
Pile
Reperaturdienst verschrottet smartphone ohne Erlaubnis
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Bei einem Totalschaden wird wohl die Versicherung entsprechend leisten?
Als erstes sollte man sich mal die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / Versicherungsbedingungen / Nutzungsbedingungen durchlesen, was dort zu dem Thema steht. Kennt man diese, kann man sinnvoll weiterdiskutieren.
"Schadenabwicklung
Nach Feststellung der Leistungspflicht wird die Reparatur eingeleitet
bzw. bei Totalschaden und Abhandenkommen ein vergleichbares
Ersatzgerät an Sie ausgegeben oder Geldersatz an Sie geleistet.
Eventuelle Kosten aus nicht gedeckten Schäden sowie nicht
gedeckte Kosten sind direkt an unsere Beauftragten zu bezahlen.
Der vereinbarte Selbstbehalt ist von Ihnen per Nachnahme über
den Postweg zu zahlen.
5. Bestätigung der Behörde
In allen Fällen, die ein behördliches Vorgehen nach sich ziehen
(insbesondere Diebstahl, Raub etc.), müssen Sie die entsprechenden
behördlichen Bestätigungen (z.B. Polizeiprotokoll"
Das steht da.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Dann wird bzw. wurd
Zitatein vergleichbares :
Ersatzgerät an Sie ausgegeben oder Geldersatz an Sie geleistet.
und alles ist ok.
Nein, das ist nicht o.k.
In den zitierten Bedingungen steht nicht was mit dem Alt-Gerät passiert, also ob dies mit Leistung der Versicherung in das Eigentum der Versicherung übergeht oder nicht. Solch ein Passus sollte irgendwo in den Versicherungsbedingungen zu finden sein ansonsten hat das Gerät den Eigentümer nicht gewechselt.
.
ZitatSolch ein Passus sollte irgendwo in den Versicherungsbedingungen zu finden sein ansonsten hat das Gerät den Eigentümer nicht gewechselt. :
https://www.schutzklick.de/bundles/sisuinsurance/pdf/avb_allianz_mel_b2b.pdf
§ 3; 3.
Wenn es die entsprechende VS ist.
gruß charly
ZitatIn den zitierten Bedingungen steht nicht was mit dem Alt-Gerät passiert :
Ich wage mal die These aufzustellen, dass die gesamten Versicherungsbedingungen etwas ausführlicher ausfallen, als die zitierten "12" Zeilen
Die zitierten Zeilen sind die einzigen Zeilen die mir dazu mitgeteilt wurden.
Zitat:ZitatIn den zitierten Bedingungen steht nicht was mit dem Alt-Gerät passiert :
Ich wage mal die These aufzustellen, dass die gesamten Versicherungsbedingungen etwas ausführlicher ausfallen, als die zitierten "12" Zeilen
Zitat. :
ZitatSolch ein Passus sollte irgendwo in den Versicherungsbedingungen zu finden sein ansonsten hat das Gerät den Eigentümer nicht gewechselt. :
https://www.schutzklick.de/bundles/sisuinsurance/pdf/avb_allianz_mel_b2b.pdf
§ 3; 3.
Wenn es die entsprechende VS ist.
gruß charly
Nee, ist es nicht. Gruß
Aber nicht in den oben zitierten und da nur dies bekannt ist, ist deine Aussage eine reine Glaskugelinterpretation.ZitatIch wage mal die These aufzustellen, dass die gesamten Versicherungsbedingungen etwas ausführlicher ausfallen, als die zitierten "12" Zeilen :
ZitatAber nicht in den oben zitierten und da nur dies bekannt ist, ist deine Aussage eine reine Glaskugelinterpretation. :
Sicherlich. Würdest du eine Gegenwette eingehen?
ZitatDie zitierten Zeilen sind die einzigen Zeilen die mir dazu mitgeteilt wurden. :
Dann sollte man mal selbstständig tätig werden und einfach seine Unterlagen diesbezüglich durchlesen.
Eine weitere sehr gewagte These für das Jahr 2019: Die Vers.bed. werden mit Sicherheit im WWW abrufbar sein.
Warum sollte ich das tun ohne die Garantiebedingungen zu kennen? Natürlich gibt es entsprechende Klauseln bei fast allen Versicherern. Spielt aber auch keine Rolle, denn davon abgesehen hat der Fragesteller die Wahl, ob er die angebotene Leistung annehmen möchte oder nicht. Ihm ungefragt diese Leistung aufzwingen zu wollen geht nicht. Er gibt das Gerät zur Reparatur ab und dann wird es verschrottet. Ohne die Einwilligung des Fragestellers ist dies nicht rechtens. Schon gar nicht, weil der Fragesteller explizit darauf hingewiesen hat, dass er dieses Gerät unbedingt wieder zurück haben möchte. Von der Werkstatt müsste die Info erfolgen, dass das Gerät nicht repariert werden kann. Dann kann der Fragesteller entscheiden was er mit dem Gerät machen möchte. Das Vorgehen der Werkstatt war falsch.ZitatSicherlich. Würdest du eine Gegenwette eingehen? :
ZitatSpielt aber auch keine Rolle, denn davon abgesehen hat der Fragesteller die Wahl, ob er die angebotene Leistung annehmen möchte oder nicht. :
Mir sind Bedingungen bekannt, die sinngemäß aussagen:
"schickst du dein Gerät ab, gibst du dein Eigentum auf und wir entscheiden, wie wir dich entschädigen (im Rahmen der/s AGB/Vertrags)"
Insofern ist deine Aussage diesbezüglich reine Kaffesatzleserei.
ZitatSchon gar nicht, weil der Fragesteller explizit darauf hingewiesen hat, dass er dieses Gerät unbedingt wieder zurück haben möchte. :
Diese Aussage ordne ich zeitlich eher so ein, als dass das Kind da bereits im Brunnen liegt.
ZitatMir sind Bedingungen bekannt, die sinngemäß aussagen: :
"schickst du dein Gerät ab, gibst du dein Eigentum auf und wir entscheiden, wie wir dich entschädigen (im Rahmen der/s AGB/Vertrags)"
Dann kannst du diese sicher auch benennen!?
Ob diese dann überhaupt gültig sind, steht auf einem anderen Blatt.
Was steht denn in den von dir genannten AGB`s / Vertrag über den Datenschutz bezüglich
der gespeicherten persönlichen Daten?
ZitatZitat (von -Laie-): :
Spielt aber auch keine Rolle, denn davon abgesehen hat der Fragesteller die Wahl, ob er die angebotene Leistung annehmen möchte oder nicht.
ZitatInsofern ist deine Aussage diesbezüglich reine Kaffesatzleserei. :
Nö. wieso? In der Regel bin ich vertraglich verpflichtet eine Schaden umgehend zu melden. Die
Entscheidung, ob ich eine vertraglich vereinbarte Leistung in Anspruch nehme, bleibt
mir vorbehalten.
gruß charly
Und jetzt?
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