Hallo,
ich habe mich wieder bequatschen lassen und einen Riester Vertrag abgeschlossen.
Nun wollte ich diesen wierufen, ich habe aber in den Bedingungen nur eine Widerspruchsmöglichkeit gefunden, wenn gegen die Beratungpflicht verstoßen wurde.
Hat man bei solchen Verträgen kein generelles Widerrufsrecht?
Gruß
andreas
Riester Rente
5. Juni 2009
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Frage vom 5. Juni 2009 | 16:00
Von
Status: Lehrling (1561 Beiträge, 462x hilfreich)
Riester Rente
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#1
Antwort vom 6. Juni 2009 | 11:08
Von
Status: Unbeschreiblich (44643 Beiträge, 15900x hilfreich)
Nein, ein Widerrufsrecht gibt es nicht, wenn der Vertrag direkt beim Versicherungsvertreter unterschrieben wurde oder Du den Vertreter zu Dir nach Hause bestellt hast.
#2
Antwort vom 6. Juni 2009 | 11:14
Von
Status: Lehrling (1561 Beiträge, 462x hilfreich)
Und wie sieht es aus, wenn man über einen Dritte dem Vertrag abgeschlossen hat.
In meinen Fall meine Bank.
Von mir ging keinerlei Kontakt Aufnahme aus
Gruß
andreas
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