Riester - keine korrekte Steuerbescheinigung

12. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
Hibou
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 8x hilfreich)
Riester - keine korrekte Steuerbescheinigung

Hallo,
zur Riesterversicherung schickt die Versicherungsgesellschaft einfach keine korrekte Steuerbescheinigung - die 1. Bescheinigung war über 4ct, die nächste nur über 1 Monatsbeitrag...

Es stellen sich mehrere Fragen:

1. Ist es möglich wegen Nichterfüllung (oder ähnlichem) die Versicherung auf eine andere Versicherungsgesellschaft zu übertragen OHNE die unverschämt hohen Wechselgebühren tragen zu müssen. Aus meiner Sicht trifft die Versicherung ein Verschulden daran, dass eine Weiterführung bei diesem Unternehmen inakzeptabel ist und denen dann auch noch für Unfähigkeit Geld zu zahlen, sehe ich nicht ein...

2. Die Versicherung wurde Ende letzten Jahres auf Anraten eines Anlageberaters erst auf dieses Versicherungsnternehmen übertragen, könnte man den gesamten Vertrag rückabwickeln, weil die Versicherung ihren Pflichten nicht nachkommt?
(habe damals dummerweise im Vertrauen auf den langjährigen Anlageberater blind unterschrieben, konnte die Versicherungsunterlagen nicht fristgerecht durcharbeiten, da ich in der Psychiatrie gerichtlich untergebracht war... hätte den völlig überteuerten Vertrag sonst widerrufen...)

3. Gibt es eine rechtliche Möglichkeit, die Versicherung zur Ausstellung einer korrekten Steuerbescheinigung zu zwingen (die Riester-Versicherung ist ohne die staatlichen Zulagen völlig uninteressant...)

4. Im Versicherungsvertrag steht: "bei vorsätzlicher Selbsttötung der versicherten Person vor Ablauf von drei Jahren seit Zahlung des Einlösungsbeitrags oder seit Wiederherstellung der Versicherung besteht Versicherungsschutz nur, wenn uns nachgewiesen wird, dass die Tat in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit begangen worden ist."
- Berechnet sich die Dreijahresfrist ab Versicherungsbeginn bei dieser Gesellschaft oder ab Versicherungsbeginn der übertragenen Riester-Versicherung?
- Bei mir geht es um therapieresistente Depression, erfüllt das deren Krankheitsbegriff (immerhin würde das Vormundschaftsgericht [sollte ich blöd genug sein, dass die davon Kenntnis erlangen] genau damit eine Zwangsunterbringung begründen...

Viele Fragen, die sicherlich nicht ganz einfach zu beantworten sind.

Wenn mir jemand helfen kann, wäre das wirklich toll, vielen Dank im voraus dafür !!!

-- Editiert am 12.06.2010 13:51

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Hallo Hibou,

du schreibst unter 2) vom Ende letzten Jahres. Kann es sein, dass beim neuen Versicherer im Jahr 2009 nur ein Beitrag gezahlt wurde, den man Dir dann auch in der zweiten Bescheinigung richtigerweise bescheinigte? Wann war denn der Vertragsbeginn des neuen Vertrages? Wann genau wurden die Beiträge gezahlt?

SG

Berry

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