Risiko-LV und Übergewicht??

21. Dezember 2003 Thema abonnieren
 Von 
M.W.
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 89x hilfreich)
Risiko-LV und Übergewicht??

Mein Lebensgefährte und ich wollen Anfang des kommenden Jahres bauen. Um den Bau abzusichern planen wir, uns gegenseitig mit einer Risiko-LV abzusichern.

Gibt es eine Gewichtsobergrenze ab der Versicherungen keine Risiko-LV's mehr abschliessen?

Ich bin stark übergewichtig, ansonsten aber körperlich relativ unversehrt (keine Diabetes, BLuthochdruck o.ä.).

Darüber hinaus habe ich ein Magenband, mit dem ich bereits 30 kg abgenommen habe. Bewertet eine Versicherung sowas eher positiv oder negativ?

Vielen Dank
M.W.




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
toedti2000
Status:
Schüler
(372 Beiträge, 43x hilfreich)

im normalfall handeln die einzelnen versicherer diese subjektive gefahrerhöhung ziemlich unterschiedlich...
in den meisten fällen kommt man mit einem risikozuschlag aus.
über die risiken eines magenbandes bin ich nicht unbedingt vertraut.
aber positiv wird es sich sicherlich nicht auswirken.
ob allerdings negativ... keine ahnung...

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#2
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 410x hilfreich)

Stellen Sie einfach bei einer Versicherung (möglichst bei einer Günstigen) einen Probeantrag. Das heißt, Sie füllen mit oder ohne Vertreter den Antrag aus und warten ab, was die Versicherung sagt. Sind Sie nicht mit dem Ergebnis einverstanden, können Sie widerrufen und es woanders probieren.
Aber Vorsicht, nicht bei mehreren gleichzeitig!
(Wird im Antrag abgefragt)

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#3
 Von 
Thomas21
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 3x hilfreich)

Generell haben die Lebensversicherer eigentlich keine Probleme jemanden mit Übergewicht zu versichern. Schließlich wollen sie ja die Kunden, und notfalls gibt es halt wie schon beschrieben einen Erschwerniszuschlag. Wenn ich die genauen Gewichtsangaben kennen würde, könnte ich mal in unseren Risikoeinschätzungsbüchern reinschauen nach dem Urlaub, mit was den zu rechnen wäre. Das mit dem Probenantrag halte ich allerdings nicht für besonders gut! Gehen Sie zu einer guten Versicherung, und da wird der Vertretet gleich einschätzen können ob die Versicherung überhaupt Versicherungsschutz bieten kann (ich weiss ja nicht wie viel Übergewicht es ist). Und was einmal angegeben wurden an Gesundheitsdaten, ist dann auch bei Antragsstellung bei einer anderen Versicherung bekannt durch die Mitteilungsstelle. Also dort dann auf keinen Fall ein falsches Gewicht angeben, oder sonstige Gesundheitsdaten falsch angeben!

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#4
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 410x hilfreich)

@ Thomas21

Hallo,
1. was soll bitte an einem für den Kunden völlig unverbindlichen Antrag auf LV (= Probeantrag) nicht gut sein?
2. Welcher Vertreter, der auf Provisionsbasis arbeitet (egal ob bei einer "guten" oder "nicht so guten" Versicherung, wird vom Abschluss abraten?
(Ganz zu schweigen von der fehlenden Kompetenz! Er kann höchstens seine Meinung kundtun. Entscheiden wird die zuständige Abteilung!)

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#5
 Von 
toedti2000
Status:
Schüler
(372 Beiträge, 43x hilfreich)

nun ja... eigentlich gibt es den probeantrag ja nur im bereich der krankenversicherung...

aber die geschichte mit der risikoeinschätzung eines aussendienstlers halte ich auch nicht zwangsläufig für sinnvoll ;)

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#6
 Von 
cosmokramer
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 6x hilfreich)

Ein "Probe-Antrag" ist tatsächlich mehr als schlecht, da er eine Ablehnung zur Folge haben könnte, woraus enorme Unannehmlichkeiten resultieren können.

Jede Versicherung, ohne Ausnahme, hat für eine Todesfallrisikoabsicherung von Beginn an eine Frage nach bereits abgelehnten Anträgen.
Entsprechend der vorvertraglichen Anzeigepflicht müßte man diese dann korrekterweise mit ja beantworten, was für ca. 80% aller Versicherungen Anlaß für eine Überprüfung, wenn nicht gar Ablehnung ohne Prüfung sein würde.

Dies solltest Du auf jeden Fall vermeiden.

Hohes Übergewicht ist bei vielen Gesellschaften ein Ablehnungsgrund, bei den meisten ein Grund für Risikozuschläge.

Dein Magenband dürfte für fast alle Gesellschaften völlig irrelevant sein, da das Risiko nach Ist-Zustand bemessen wird.

Von Falschangaben ist prinzipiell abzuraten.


Mein Vorschlag:
Suche einen kompetenten Versicherungsagenten oder Makler auf, dieser kann (falls er solche Fälle nicht bereits hatte) eine unabhängige, anonyme Anfrage an die Risikoabteilung stellen.

Eine definitive Aussage ohne Prüfung wird Dir zwar kein Agent geben können, aber Du kannst immerhin das Risiko einer Ablehnung deutlich mindern, da Dir Tendenzen einer evt. Entscheidung der jeweiligen Gesellschaft aufgezeigt werden sollten.

Jedoch mußt Du mit ziemlicher Sicherheit mit Überprüfung, Arztuntersuchung und späteren Risikozuschlägen rechnen, da sich Übergewicht leider auf den allgemeinen Gesundheitszustand auswirkt, pauschale Erschwerniszuschlägen ohne Überprüfung dürften schwer zu finden sein.


Und:
@epoeri

Jeder kompetente und vertrauensvolle Vertreter sollte im Bedarfsfalle von einem Antrag (welcher nichts mit Abschluß zu tun hat) abraten, da ein zufriedener und gut beratener Kunde wieder kommen wird, im Gegensatz zu einem Kunden der bei späteren Komplikationen zwangsläufig unzufrieden ist.
Ganz zu schweigen vom guten Ruf, der in dieser Branche (Strukturvertriebe ausgenommen) das A und O bedeutet.


Gruß
Cosmo

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Thomas21
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 3x hilfreich)

@ Cosmokramer: gut geschrieben, war in etwa das was ich meinte mit meiner Antwort, nur bin ich leider nicht so verstanden worden, vielleicht hatte ich mich auch etwas falsch ausgedrückt.

Aber schön dass es noch jemand so sieht wie ich.....

Schönes neues Jahr und guten Rutsch (15 min noch).
Gruss Thomas

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