Hallo,
folgendes Szenario: ich schließe mit meiner Lebenspartnerin jeweils eine Risikolebensversicherung über kreuz ab, d.h. ich bin Versicherungsnehmer über Ihr Leben und Sie Versicherungsnehmer über mein Leben. Gesetz den Falls wir würden bei einem Flugzeugabsturz ums Leben kommen, sind dann beide Versicherungen erloschen, weil der jeweilige Versicherungsnehmer Tod ist oder geht die Versicherungsnehmerstelle dann in den Nachlaß des jeweiligen über, sprich die Eltern würden die Versicherung erben?
Gruß
Michael
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Risikolebensversicherung bei Tod beider
11. Juli 2013
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Frage vom 11. Juli 2013 | 13:20
Von
Status: Frischling (33 Beiträge, 1x hilfreich)
Risikolebensversicherung bei Tod beider
Probleme mit der Versicherung?
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#1
Antwort vom 11. Juli 2013 | 16:47
Von
Status: Philosoph (13708 Beiträge, 4356x hilfreich)
Hallo,
quote:Natürlich letzteres, die Versicherungsgesellschaft muss definitiv auszahlen.
sind dann beide Versicherungen erloschen, weil der jeweilige Versicherungsnehmer Tod ist oder geht die Versicherungsnehmerstelle dann in den Nachlaß des jeweiligen über, sprich die Eltern würden die Versicherung erben?
Die spannende Frage ist in solchen Fällen aber oft, an wessen Hinterbliebende (wer ist zuerst gestorben, wer war überhaupt Versicherungsnehmer, wer bekommt Pflichtteile u.s.w.).
Stefan
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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#3
Antwort vom 17. März 2016 | 15:46
Von
Status: Lehrling (1650 Beiträge, 1044x hilfreich)
Zitat:wer ist zuerst gestorben
Mal aus Neugier, was passiert denn, wenn das nicht zweifelsfrei feststeht (gerade bei "Flugzeugabsturz" dürfte das ja praktisch unmöglich festzustellen sein)? Zahlt dann jede Police 50% aus? Oder wie wird das ausgemaggelt?
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#5
Antwort vom 17. März 2016 | 16:56
Von
Status: Philosoph (13708 Beiträge, 4356x hilfreich)
Hallo,
Nein, gezahlt wird doch immer 100%, die Frage ist nur an wessen Erben (natürlich nur wenn die beiden Verstorbenen auch untereinander Erben, typischerweise das Ehepaar, Vater und Sohn etc.).Zitat:Zahlt dann jede Police 50% aus?
Dazu hab' ich auf die Schnelle mal das hier gefunden: http://www.buzer.de/s1.htm?a=11&g=VerschG&dorg=1
Keine Ahnung ob das nur für Verschollene gilt, oder auch für normale ungeklärte Todesreihenfolgen.
Stefan
PS: Das Verschollenheitsgesetz war mir bis vorhin völlig unbekannt.
#6
Antwort vom 17. März 2016 | 16:57
Von
Status: Gelehrter (10650 Beiträge, 4201x hilfreich)
ZitatZahlt dann jede Police 50% aus? :
Weshalb 50%?
Der Tod eines Bezugsberechtigten ändert doch nichts an der Höhe der Leistungspflicht.
In diesem Fall möchte ich behaupten, dass die Versicherung von A (die Zugunsten von B war) an die Hinterbliebenen von B zahlt und die Versicherung von B an die Hinterbliebenen von A.
Sollten die Hinterbliebenen von A & B aus einem ein Kind bestehen, dürften beide Versicherungen voll an dieses ausgezahlt werden.
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