Risikolebensversicherung sicher wie möglich abschließen. z.B. Abgesichert durch Notar?

15. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
Piano
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Risikolebensversicherung sicher wie möglich abschließen. z.B. Abgesichert durch Notar?

Hallo Liebe Forumgemeinde,
ich beabsichtige bald ein Risikolebensversicherung abzuschließen.
Habe schon ein Vergleich gemacht und angefangen die Unterlagen auszufüllen und muss ich sagen, dass die Informationen, die man eingeben muss relativ komplex (was Wichtigkeit und Relevanz angeht) sind
Da die Versicherungen die Summen meistens dann auszahlen, wenn man bereits Löffel abgegeben hat ,stelle ich es mir schwierig vor die Sache nachträglich zu klären. :)
Um sicher zu gehen, dass keine Fehler gemacht werden und die relevante Informationen die man bei der Antragstellung angibt auch die Überprüfungen am Ende standhalten ,möchte ich gerne eine Möglichkeit finden die Sache schon im Vorfeld 99,99 % zu machen.
Wie stellt ihr vor könnte mir dabei helfen? Ein Notar/Rechtsanwalt oder ein Versicherungsberater(unabhängig)?

Für die informative Antworte bedanke ich mich bei euch ganz herzlich im Voraus
LG Piano


-- Editiert von Piano am 15.09.2019 15:20

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Ein unabhängiger Versicherungsberater berät / erklärt und hilft beim ausfüllen. Der Rechtsanwalt sitzt daneben, hört zu, macht Notizen und verifiziert.

Das sollte dann dem gewünschten Wert nach aktuellem Stand recht nahe kommen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Allerdings verstehe ich nicht so ganz, wie ein Anwalt oder Notar prüfen soll, ob man selbst sämtliche Angaben vollständig gemacht hat.

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#3
 Von 
Piano
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Allerdings verstehe ich nicht so ganz, wie ein Anwalt oder Notar prüfen soll, ob man selbst sämtliche Angaben vollständig gemacht hat.


So konnte wirklich funktionieren.

Zitat (von Harry van Sell):
Ein unabhängiger Versicherungsberater berät / erklärt und hilft beim ausfüllen. Der Rechtsanwalt sitzt daneben, hört zu, macht Notizen und verifiziert.


Ein Versicherungsberater sagt was relevant ist und der Anwalt bestätigt dann alles.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von hh):
Allerdings verstehe ich nicht so ganz, wie ein Anwalt oder Notar prüfen soll, ob man selbst sämtliche Angaben vollständig gemacht hat.

Kann er nicht. Er kann aber dem Mandanten versuchen zu erklären was er alles sagen / angeben muss. Bei Aufzählungen des Mandanten auf Ähnlichkeiten hinweisen, etc.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Piano):
Ein Versicherungsberater sagt was relevant ist und der Anwalt bestätigt dann alles.


Falsch: relevant ist nach ständiger Rechtsprechung alles, nachdem der Versicherer im Antrag schriftlich fragt.

Die Fragen sind vollständig zu beantworten. Ein Versicherungsberater mit Abschlussinteresse bietet insoweit nicht unbedingt die hier geforderte Sicherheit.

Wer nicht selbst in der Lage ist die doch relativ einfach gehaltenen Antragsfragen vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten, sollte sich besser eine Vertrauensperson ohne eigenes Interesse am Abschluss suchen, der der Sprache ausreichend mächtig ist.
Ein Anwalt ist unnötig, da er selbst zur Beantwortung der Fragen nichts beitragen kann und es keinerlei Interpretation der Fragen - vor allem der Gesundheitsfragen gibt.

Füllst Du alles richtig aus, ohne selbst im Vorfeld Wertungen anzustellen, bist Du auf der sicheren Seite, denn dann kan man Dir /Deinen Erben im Nachhinein nicht vorwerfen, du hättest gelogen oder verschwiegen.
Falschangaben incl. Beschönigungen und unterlassene Angaben stellen spartenübergreifend mit weit über 90 % den größten Anteil aller nachträglichen Verträgsgestaltungen dar.

Denk außerdem nochmal darüber nach, ob die Risikolebensversicherung das richtige Produkt für Dich ist.

Berry

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Ein Versicherungsberater mit Abschlussinteresse

Deshalb ja die Empfehlung zum unabhängigen Versicherungsberater.



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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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