Morgens um 5,00 Uhr holte eine junge Frau ihren Helm
aus dem Koffer Ihres Motorrollers. Wegen eines Unfalls der sich in der Nähe ereignete
wurde sie von der Polizei angesprochen, und entfernte
sich etwa 15,00 meter von ihrem Roller. Der Schlüssel
steckte noch auf dem Koffer. In dem Moment setzten sich
2 Gestalten auf den Roller und fuhren davon. Die Polizei verfolgte die Diebe, jedoch ohne Erfolg.
Frage: Kann die Versicherung ihr grobe Fahrlässigkeit vorwerfen:
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Rollerdiebstahl, grobe Fahrlässigkeit
14. August 2012
Thema abonnieren
Frage vom 14. August 2012 | 13:05
Von
Status: Student (2282 Beiträge, 1331x hilfreich)
Rollerdiebstahl, grobe Fahrlässigkeit
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#1
Antwort vom 14. August 2012 | 23:48
Von
Status: Unbeschreiblich (107902 Beiträge, 38086x hilfreich)
quote:
Kann die Versicherung ihr grobe Fahrlässigkeit vorwerfen
Selbstverständlich.
Schlüssel steckt, Roller unbeaufsichtigt. Der Klassiker ...
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
#2
Antwort vom 16. August 2012 | 15:06
Von
Status: Schüler (339 Beiträge, 181x hilfreich)
Ob es sich tatsächlich um grobe Fahrlässigkeit handelt, hängt aber auch von den besonderen Umständen ab.
Hier wurde das Fahrzeug vermutlich nicht beabsichtigt stehengelassen, sondern möglicherweise impulsiv und in vermeintlicher Sicherheit (Polizei anwesend) kurz aus den Augen gelassen.
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"Wer nichts weiß, muss alles glauben.
(Marie von Ebner-Eschenbach)"
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#3
Antwort vom 16. August 2012 | 15:13
Von
Status: Lehrling (1039 Beiträge, 532x hilfreich)
quote:
Kann die Versicherung ihr grobe Fahrlässigkeit vorwerfen
Nicht so ganz klar. Es könnte sich um Augenblicksversagen handeln (anders etwa, wenn man den Roller so parkt oder sich denkt "ich husch ja nur mal fix bei Douglas rein"), das wäre dann nur normale Fahrlässigkeit.
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