Rollerdiebstahl, grobe Fahrlässigkeit

14. August 2012 Thema abonnieren
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)
Rollerdiebstahl, grobe Fahrlässigkeit

Morgens um 5,00 Uhr holte eine junge Frau ihren Helm
aus dem Koffer Ihres Motorrollers. Wegen eines Unfalls der sich in der Nähe ereignete
wurde sie von der Polizei angesprochen, und entfernte
sich etwa 15,00 meter von ihrem Roller. Der Schlüssel
steckte noch auf dem Koffer. In dem Moment setzten sich
2 Gestalten auf den Roller und fuhren davon. Die Polizei verfolgte die Diebe, jedoch ohne Erfolg.
Frage: Kann die Versicherung ihr grobe Fahrlässigkeit vorwerfen:


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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120256 Beiträge, 39859x hilfreich)

quote:
Kann die Versicherung ihr grobe Fahrlässigkeit vorwerfen

Selbstverständlich.
Schlüssel steckt, Roller unbeaufsichtigt. Der Klassiker ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12316.11.2012 16:34:06
Status:
Schüler
(339 Beiträge, 181x hilfreich)



Ob es sich tatsächlich um grobe Fahrlässigkeit handelt, hängt aber auch von den besonderen Umständen ab.

Hier wurde das Fahrzeug vermutlich nicht beabsichtigt stehengelassen, sondern möglicherweise impulsiv und in vermeintlicher Sicherheit (Polizei anwesend) kurz aus den Augen gelassen.





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"Wer nichts weiß, muss alles glauben.

(Marie von Ebner-Eschenbach)"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sheldon_Cooper
Status:
Lehrling
(1039 Beiträge, 532x hilfreich)

quote:
Kann die Versicherung ihr grobe Fahrlässigkeit vorwerfen


Nicht so ganz klar. Es könnte sich um Augenblicksversagen handeln (anders etwa, wenn man den Roller so parkt oder sich denkt "ich husch ja nur mal fix bei Douglas rein"), das wäre dann nur normale Fahrlässigkeit.

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1x Hilfreiche Antwort

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