Rückabwicklung Lebens-und Rentenversicherung

24. Dezember 2021 Thema abonnieren
 Von 
mauba
Status:
Schüler
(241 Beiträge, 56x hilfreich)
Rückabwicklung Lebens-und Rentenversicherung

Hallo,
ich habe mehrfach zu meinen Lebens-und Rentenversicherungen angefragt und möchte mich bei Euch für die tollen Antworten sehr bedanken.
Nun stellt sich mir folgendes Problem
ich habe wiederholt meine Versicherung um Mitteilung der gezahlten Beiträge ( diese Summe habe ich ja selbst) aber auch um die gezogenen Nutzungen etc. gebeten - ohne Erfolg.
Ich habe dann meine Fakten in verschiedene Rückabwicklungsrechner eingegeben und Ergebnisse erhalten die meiner Ansicht nach zu hoch sind.
Allerdings muss hierzu auch berücksichtigt werden dass die Versicherungen ja gekündigt und die Rückkaufswerte erstattet wurden.
Somit müsste ich einen Gutachter bestellen der mir dann sagen kann, wie hoch ein Streitwert sein wird und welche Prozesskosten da auf mich zu kommen da meine RSV die Widerrufssache nicht übernehmen will.

Nun lese ich gestern im Internet ein Interview mit dem Ombudsmann für Versicherungen.
Da sagt der Ombudsmann z.B.
" ja, wir bekommen Einblick in die Vertragsdaten und Berechnungsformeln mit Zahlenwerten.
Diese Daten müssen Versicherer --- nach der Rechtsprechung nicht ohne weiteres--- offen legen - uns gegenüber aber schon."

Wie ich bereits mitteilte hat die RSV die Deckung für die Rückabwicklung abgelehnt da Widerrufe zu LV/RV laut ARB ausgeschlossen sind,
meine RSV hat im Laufe des Schriftwechsels mit mir jedoch die Deckung für die Ermittlung der Rückabwicklungsbeträge erteilt.

Wenn ich das Ganze richtig sehe habe ich wohl keinen Anspruch auf die Zahlen.

Ich müsste nun einen Anwalt finden der die Zahlen bei der Versicherung anfragt oder einen Gutachter suchen. Ich hatte mal bei einem Fachanwalt angefragt, lohnt sich scheinbar für ihn nicht.
Die Kosten müsste dann die RSV übernehmen - sie hat ja ausnahmsweise die Deckung genehmigt.
Alternativ bleibt ein Gutachter - ich kenne keinen und müsste die RSV auch die Kosten des Gutachters übernehmen?

Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen.
Euch allen ein frohes Weihnachtsfest und alles Gute und vor allem Gesundheit für das kommende Jahr 2022.

Vielen Dank.





-- Editiert von mauba am 24.12.2021 11:34

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39809x hilfreich)

Zitat (von mauba):
Da sagt der Ombudsmann z.B.

Angesichts der Tatsache, dass die Versicherung den Ombudsmann auch komplett ignorieren kann, halte ich die Aussage des "müssen" für mehr als optimistisch.



Zitat (von mauba):
Ich müsste nun einen Anwalt finden der die Zahlen bei der Versicherung anfragt oder einen Gutachter suchen.

Auch die Anfragen dieser kann die Versicherung komplett ignorieren.



Zitat (von mauba):
müsste die RSV auch die Kosten des Gutachters übernehmen?

Dazu müsste man mal die Wortlaute der jeweiligen Deckungszusagen kennen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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