Rückerstattung Beiträge PKV

22. Juli 2014 Thema abonnieren
 Von 
angel878
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückerstattung Beiträge PKV

Guten Tag zusammen,
ich hoffe, mir kann jemand weiterhelfen...und zwar habe ich folgendes Problem:
Ich bin im November in die Schweiz
zu gezogen.
Da mich die Gemeinde dort falsch beriet und meinte dass ich 3
Monate Zeit habe mir eine schweizer Krankenversicherung auszusuchen, kann ich in dem Zeitraum noch bei meiner deutschen, privaten Krankenversicherung weiter versichert bleiben.
Die schweizer Krankenkasse möchte jedoch nun rückwirkend die Zahlung von November. Habe jedoch schon die private
Versicherung bei meiner derzeiten Krankenkasse bis Januar bezahlt.
Zum 31.1 habe ich bei der deutschen,privaten
Versicherung gekündigt und ab dem 2.2 einen Vertrag bei der schweizer Versicherung abgeschlossen. Die Privateversicherung geht
jedoch nicht auf mein Schreiben zur Bitte der Rückerstattung ein.
Da die Kündigung schon geschrieben wurden. Gibt es eine Möglichkeit evtl. doch die Rückerstattung zu erhalten bzw.
eine Einigung zu treffen? Ich habe von einem Ombudsmann erfahren ,dass man eigentlich gar nicht Doppelversichert sein darf.
Vielen Dank schon mal für die Hilfe.

Grüsse

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

quote:
Ich habe von einem Ombudsmann erfahren ,dass man eigentlich gar nicht Doppelversichert sein darf.


Wäre mir neu, du darfst nur nicht von zwei Versicherungen für dieselbe Sache kassieren.

quote:
Die Privateversicherung geht
jedoch nicht auf mein Schreiben zur Bitte der Rückerstattung ein.


Wozu auch, sie hat ihre Leistung doch erbracht bzw. kann sie noch erbringen (nämlich in dieser Zeit für alle Krankheitskosten ggfs. einzustehen).

Warum sie dir nun Geld zurückzahlen soll, weil du irgendwo anders einen anderen Vertrag abgeschlossen hast, der für dich dummerweise eine "Doppelversorgung" bedeutet, erschließt sich mir nicht.

Wenn du dir gleichzeitig zwei Mietwagen mietest, aber nur einen davon fahren kannst, bekommst du auch nicht von einer Firma das Geld wieder.

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