Hallo,
ich suche Rat bei der Frage: Wer muss die finanz. Rückforderung nach reguliertem Schaden gegeüber Dritter begleichen?
Zur Sache: Mein Sohn, 18 Jahre, verursachte mit dem PKW meiner Frau einen selbstverschuldeten Unfall. Schaden: Gartenzaun, Strassenlaterne, Einsatz der Feuerwehr, PKW Totalschaden.
Nun der springende Punkt: 1,3 Promille!
Die Haftpflicht wird sicher in Vorleistung gehen aber wegen der Ausschlussklausel (Alkohol)ihr Geld zurückfordern.
Wer wird nun die Summe, ich rechne so mit 3-4T€ begleichen müssen? Ist es der Versicherungsnehmer oder der Fahrzeugführer?
Rückforderung von Leistungen KFZ Haftpflicht
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
hi,
grundsätzlich der fahrer.
sofern der halter oder vn die trunkenheitsfahrt zugelassen hat, also davon wusste aber nicht dagegen unternommen hat können beide gemeinsam in anspruch genommen werden. aber nur einmal über die gesamte schadensumme
in diese fällen verliert auch diese person ihren führerschein. diese fälle kommen oft vor wenn z.b. der halter selbst angeschickert auf dem beifahrersitz war.
gruß mF
Vielen Dank mFriese für die schnelle Antwort.
Ich vermutete schon, dass sich das so verhält, war mir nur nicht sicher. Die Zeit drängt, meine Frau braucht dringend ein Auto und im Hinblick auf die Kosten des Unfalls, für die sie als VN o. Halter nun nicht gerade stehen muss, fällt die Entscheidung leichter.
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kleiner tip noch !!
den vollkaskoschaden solltet ihr nicht in anspruch nehmen sondern die akte ohne aufwendungen schliessen lassen.
vorteil: ihr ersparrt euch die hochstufung.
das geld muss er eh zurückbezahlen aber bei regress wird der vertrag nicht entlastet.
gruß mF
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