Rückkauf - Rentenversicherung - fragwürdige Abrechnung

20. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
PeEs
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)
Rückkauf - Rentenversicherung - fragwürdige Abrechnung

Hallo,

meine Frau hat 1999 eine private Rentenversicherung mit Beitragsrücksrückgewähr im Todesfall und Rentengarantie abgeschlossen.

1999 wurde dafür ein "einmaliger" Beitrag gezahlt.

Die Versicherung wurde nun von ihr gekündigt. Dabei wurden vom vereinbarten Rückkaufsswert Kapitalertragssteuer in Höhe von 1669,10 € und Solidaritätszuschlag in Höhe von 91,80 € abgezogen, die aus erwirtschafteten Zinserträgen in Höhe von 6.676,42 € berechnet wurden. Die Gewinnbeteiligung, die zum Rückkaufswert hinzugerechnet wurde, betrug dagegen nur 79,27 €.

Mit anderen Worten: "Die Versicherung hat mit dem angelegten Geld 6.676,42 € Gewinn erwirtschaftet, an dem sie uns minimal beteiligt, jedoch die volle Abgabenlast auferlegt".

Kann das rechtens sein? Hat jemand eine Ahnung, wie ich dagegen vorgehen kann?

Probleme mit der Versicherung?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)


>>>Die Versicherung hat mit dem angelegten Geld 6.676,42 € Gewinn erwirtschaftet, an dem sie uns minimal beteiligt,

???

nein, komplett. die kohle habt ihr mit der auszahlung bekommen, sie ist im RKW enthalten ;)

:augenroll:


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#2
 Von 
PeEs
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Wo denn im Rückkaufswert?

Der Rückkaufswert wurde von Anfang an garantiert und ist festgeschrieben von 2006 bis 2019.

Zum besseren Verständnis: Als Einmalbeitrag eingezahlt wurden ca. 15.338 €. Damals bereits wurde ein Rückkaufwert in Höhe von 15.333 € ab 2006 bis 2019 vertraglich zugesichert. Erwirtschaftet wurden lt. Mitteilung der Versicherung 6.600 €. Gewinnbeteiligung daran für mich 79 €. Steuern und Soli aus den 6.600 € ca. 1900 €, die uns voll aufgehalst wurden. Das heißt, die Versicherung behält sich die 6.600 € Gewinn, an dem sie mich mit 79 € beteiligt und halst mir 1.900 € Steuern auf.

Spekulativ z.B. bei einer Kündigung in 2015 könnte das Ganze dann so aussehen:
Rückkaufwert gleich lt. Vertrag 15.333 €. Erwirtschafteter Gewinn ca. 12.000 €.(Zinseszinseffekt), meine Gewinnbeteiligung vielleicht 300 €, Steuer ca. 4000 € ergibt Rückkaufwert 15.333 € + Gewinnbeteiligung 15.666 € abzügl. Steuern 4000 € einen Auszahlbetrag von 11.666 €.

Da stimmt was nicht! Der Gewinn ist nicht im Rückkaufswert enthalten.

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#3
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)


ist er doch!

sag uns mal die auszahlung ohne abzüge?

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