Rückkauf fondgebundene Rentenversicherung mit BU

4. Februar 2022 Thema abonnieren
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1421 Beiträge, 182x hilfreich)
Rückkauf fondgebundene Rentenversicherung mit BU

Hallo,

ich habe mich vor etlichen Jahren für das Produkt Wunschpolice der Aachen Münchener (heute Generali) entschieden. Neben der Rentenversicherung ist eine BU enthalten.

Den Vertrag möchte ich auflösen.

Mir wurde der Rückkaufwert mitgeteilt, der etwas mehr als 1/3 der eingezahlten Beträge ist. Da das Produkt aber in mehrerer Hinsicht eine Fehlentscheidung war und sich sehr schlecht entwickelt, möchte ich den Verlust nicht noch weiter in die Höhe treiben und austeigen.

Ich kenne die BGH-Urteile zum Rückkaufwert von Lebensversicherungen.

Aber kann mir hier vielleicht jemand einen Tipp geben, wie ich herausfinde, ob bei meinem Produkt der Rückkaufwert richtig ist? Wie gesagt, handelt es sich um eine fondgebundene Rente kombiniert mit einer BU.

Vielen Dank!

Grüße

Morcheeba

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von Morcheeba):
Aber kann mir hier vielleicht jemand einen Tipp geben, wie ich herausfinde, ob bei meinem Produkt der Rückkaufwert richtig ist?

In dem man prüft / prüfen lässt, ob die Berechnung / der Rechenweg in dem Falle korrekt wäre.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1421 Beiträge, 182x hilfreich)

Danke, das würde ich gerne tun.
Ich habe bisher einen Fachanwalt für Versicherungsrecht kontaktiert, der in diesem Bereich aber leider nicht tätig ist.

Wen kann man da bitte beauftragen?
Ist ein Anwalt vielleicht sogar der falsche Adressat?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von Morcheeba):
Ist ein Anwalt vielleicht sogar der falsche Adressat?

Anwälte sind nicht immer die preiswerteste Lösung.

Man kann sich auch an Versicherungsfachleute oder andere Fachleute wenden, wichtig wäre das derjenige unabhängig von der betreffenden Versicherung ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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