Rückkehr von der PKV in die GKV

20. Juni 2012 Thema abonnieren
 Von 
sausapia
Status:
Schüler
(303 Beiträge, 64x hilfreich)
Rückkehr von der PKV in die GKV

Ich stehe gerade in einer Ausscheidungsvereinbarung mit meinem Arbeitgeber. Ich habe voraussichtlich die Möglichkeit, mich für einem Monat arbeitslos zu melden. Ich würde mich dann für diesen Monat über meine Frau bei der GKV anmelden.

Meine Frage: Ist sicher, dass ich (45 Jahre) dann bei einer eventuellen Anstellung im Folgemonat in der GKV bleiben kann?

Konkret: Aufhebung zum 31.08 Neuanstellung Oktober

Lieben Dank im voraus


-----------------
" "

Probleme mit der Versicherung?

Probleme mit der Versicherung?

Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

quote:
Ich habe voraussichtlich die Möglichkeit, mich für einem Monat arbeitslos zu melden. Ich würde mich dann für diesen Monat über meine Frau bei der GKV anmelden.


Eine Rückkehrmöglichkeit besteht nur, wenn Sie ALG I beziehen sollten. Bei ALG II besteht keine Chance auf Rückkehr.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sausapia
Status:
Schüler
(303 Beiträge, 64x hilfreich)

Vielen Dank,
dann wird das wohl nichts, da ich aufgrund einer Abfindungsregelung für mindestens 3 Monate kein ALG II erhalte und ich u.U. nach einmonatiger Arbeitslosigkeit wieder eine neue Anstellung habe....

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sttom1404
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 9x hilfreich)

ja was denn nun ???

quote:
Konkret: Aufhebung zum 31.08 Neuanstellung Oktober


quote:
da ich aufgrund einer Abfindungsregelung für mindestens 3 Monate kein ALG II erhalte und ich u.U. nach einmonatiger Arbeitslosigkeit wieder eine neue Anstellung habe


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sausapia
Status:
Schüler
(303 Beiträge, 64x hilfreich)

Nichts ist in trockenen Tüchern: weder die Abfindungsregelung noch ein neuer Job. Fakt ist, dass beides nahe an der Unterschriftsreife ist.

Ich benötige die Information zur finalen Entscheidungsfindung. Falls der GKV-Austritt mit einmonatiger Arbeitslosigkeit ohne Arbeistlosengeld zu beziehen nicht klappt, würde ich bspw. eine Abfindung bis zum 30.09 verhandeln.

Lieber wäre mir aber aus der GKV zu treten und auf mindestens ein Monatsgehalt zu verzichten.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Eine Abfindung führt nicht automatisch zur Sperre des ALGI (nicht ALGII). Die Bedingungen (Aufhebungsvertrag zur Vermeidung einer Kündigung) sind eindeutig. Damit kann man sich arbeitslos melden und in die GKV wechseln, sofern zutreffend. Mit der zukünftigen GKV den Vorgang abstimmen!

-----------------
"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
sausapia
Status:
Schüler
(303 Beiträge, 64x hilfreich)

Vielen Dank

Mein AG sagt, dass sich die Sperrung bei meiner Konstellation nicht vermeiden lässt...

Wichtiger ist mir jedoch, die Chance des Wechsels in die GKV zu nutzen.

Hierzu muss ich mich demnach arbeitslos melden, die GKV meiner Frau in Anspruch nehmen und mich mit neuer Anstellung, falls es kurzfristig klappt, selbst in der GKV anmelden.

Ist das Vorgehen so richtig????

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Eine Sperre gibt es, wenn auf die Kündigungsfrist verzichtet wird, eben per Aufhebungsvertrag.

Wenn der AG fristgerecht kündigt, dann erfolgt keine Sperre, auch nicht bei Zahlung einer Abfindung.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Eigentlich ist das hier das falsche Unterforum. Das geht sehr ins Sozialrecht. Spezielle Webseiten und -foren liefern bessere Infos.
Nur noch eine Überlegung: Es gibt zwar eine Sperre des ALG1, trotzdem darf der AN nicht unversichert bleiben und wird von AA möglicherweise direkt bei Rentenversich. und KK angemeldet.

Das können die zuständigen Stellen bei KK und AA(freundliche Hotline!) viel besser sagen.

-----------------
"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.801 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen