Rücknahme Deckungszusage Rechtsschutzversicherung

2. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
L32
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücknahme Deckungszusage Rechtsschutzversicherung

Hallo, im betreffenden Streitfall wurde eine fällige Kautionsrückzahlung eingeklagt. Die Versicherung erteile Deckungszusage. Jetzt ist die Gegenseite beireit die Kaution zurück zuzahlen, allerdings nur , wenn die Klage zurückgenommen wird.
Der RA meint, das bei Rücknahme der Klage, die Versicherung die Deckungszusage widerrufen kann. Ist das richtig ??? Bleibt dann der Mandant auf den RA-Kosten sitzen ???

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2 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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