Hallo, im betreffenden Streitfall wurde eine fällige Kautionsrückzahlung eingeklagt. Die Versicherung erteile Deckungszusage. Jetzt ist die Gegenseite beireit die Kaution zurück zuzahlen, allerdings nur , wenn die Klage zurückgenommen wird.
Der RA meint, das bei Rücknahme der Klage, die Versicherung die Deckungszusage widerrufen kann. Ist das richtig ??? Bleibt dann der Mandant auf den RA-Kosten sitzen ???
Rücknahme Deckungszusage Rechtsschutzversicherung
2. November 2007
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Frage vom 2. November 2007 | 16:35
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücknahme Deckungszusage Rechtsschutzversicherung
Probleme mit der Versicherung?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 11. Dezember 2007 | 16:40
Von
Status: Student (2977 Beiträge, 839x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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