Servus!
Habe eine Lücke in der Krankenversicherung von ca. 3,5 Monaten (nicht familienversichert & Studentenversicherung zu Ende gegangen mit SS21), habe jedoch 1 Monat innerhalb dieses Zeitraums in Österreich gearbeitet (in Vollzeit & voll sozialversicherungspflichtig). Muss ich nun für diesen Monat auch den Mindestbeitrag als freiwillig Versicherter zahlen (169,98 Euro)? Es gab keinerlei andere Einnahmen in diesen 3,5 Monaten (nur meine winzigen Ersparnisse).
Also müsste ja rausfallen dieser eine Monat, weil ich in diesem Monat ja die Beiträge in Österreich gezahlt hatte, oder?
danke
Rückwirkende Zahlung wegen Lücke in der Krankenversicherung: Wohnsitz in DE, Arbeit im Ösiland
8. März 2022
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Frage vom 8. März 2022 | 19:52
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückwirkende Zahlung wegen Lücke in der Krankenversicherung: Wohnsitz in DE, Arbeit im Ösiland
Probleme mit der Versicherung?
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#1
Antwort vom 9. März 2022 | 14:51
Von
Status: Unbeschreiblich (32833 Beiträge, 17250x hilfreich)
Also müsste ja rausfallen dieser eine Monat, weil ich in diesem Monat ja die Beiträge in Österreich gezahlt hatte, oder? Davon würde ich ausgehen - Sie sollten das der KV dann aber auch umgehend mitteilen und nachweisen.
Habe eine Lücke in der Krankenversicherung von ca. 3,5 Monaten Zahlungen dafür kann man übrigens von der Steuer absetzen (Anlage Vorsorgeaufwand) - Voraussetzung ist natürlich ein Einkommen, mit dem man in die Steuerzone kommt.
#2
Antwort vom 9. März 2022 | 15:12
Von
Status: Unbeschreiblich (31968 Beiträge, 5629x hilfreich)
Was schreibt dir denn die dt. GKV? Ich meine, inzwischen liegt der Mindestbeitrag bei keiner GKV mehr unter 200,-, denn die Pflegeversicherung gehört auch dazu.ZitatHabe eine Lücke in der Krankenversicherung :
Oder nicht.ZitatAlso müsste ja rausfallen dieser eine Monat, weil ich in diesem Monat ja die Beiträge in Österreich gezahlt hatte, oder? :
Und jetzt?
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