Ich habe momentan in der Haftpflicht SF 4 udn VK auch SF4. Nun ist mir im AUgust ein Fahrerflüchtiger ins Auto gefahren - Schaden knapp 2000 € :-( ich werde nun zum 1.1.06 in der VK auf SF 2 zurückgestuft.
Nun meine Frage: Ich könnte von meinem Vater % übernehmen (HF 2, VK 6). (Ich selbst habe seit 1997 meinen Führerschein also kein Problem wg. den Jahren). Kann ich auch nur die % aus der VK übernehmen? Ich bin das Auto meines Vaters bis er es im letzten Jahr verkauft hat regelmäßig gefahren (sprich fast täglich).
Danke im Voraus.
SF-Anrechnugn Dritter
21. November 2005
Thema abonnieren
Frage vom 21. November 2005 | 22:20
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
SF-Anrechnugn Dritter
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 22. November 2005 | 19:31
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Im Prinzip könnte der Vertrag auf dich überschrieben werden, allerdings nur die SF- Klasse, die du selber erfahren haben kannst (1997 bis 2005 also SF 9).
Es kommt jedoch auf die Versicherungsgesellschaft an.
Hole Dir Angebote ein.
-----------------
"Frieden gäbe es nur, wenn die Menschen nicht nur gegen den Krieg, sondern auch gegen das Siegen wäre"
#2
Antwort vom 22. November 2005 | 20:49
Von
Status: Student (2628 Beiträge, 677x hilfreich)
hi,
a: kommte auch es darauf wann er den führerschein genau gemacht hat. wenn z.b. im dezember 97 ist er erst in 99 in sf 1 usw ...... 2005 in sf 7
b: wird über die tb28 eh nur kh übertragen bzw. wenn beides zusammen wird vk der kh angeglichen.
hat sich wohl erledig.
gruß mF
Und jetzt?
Schon
268.195
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
5 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
15 Antworten