SF-Anrechnugn Dritter

21. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
flitzchen
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
SF-Anrechnugn Dritter

Ich habe momentan in der Haftpflicht SF 4 udn VK auch SF4. Nun ist mir im AUgust ein Fahrerflüchtiger ins Auto gefahren - Schaden knapp 2000 € :-( ich werde nun zum 1.1.06 in der VK auf SF 2 zurückgestuft.

Nun meine Frage: Ich könnte von meinem Vater % übernehmen (HF 2, VK 6). (Ich selbst habe seit 1997 meinen Führerschein also kein Problem wg. den Jahren). Kann ich auch nur die % aus der VK übernehmen? Ich bin das Auto meines Vaters bis er es im letzten Jahr verkauft hat regelmäßig gefahren (sprich fast täglich).

Danke im Voraus.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MacScania
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Im Prinzip könnte der Vertrag auf dich überschrieben werden, allerdings nur die SF- Klasse, die du selber erfahren haben kannst (1997 bis 2005 also SF 9).

Es kommt jedoch auf die Versicherungsgesellschaft an.
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"Frieden gäbe es nur, wenn die Menschen nicht nur gegen den Krieg, sondern auch gegen das Siegen wäre"

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#2
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

hi,

a: kommte auch es darauf wann er den führerschein genau gemacht hat. wenn z.b. im dezember 97 ist er erst in 99 in sf 1 usw ...... 2005 in sf 7

b: wird über die tb28 eh nur kh übertragen bzw. wenn beides zusammen wird vk der kh angeglichen.

hat sich wohl erledig.

gruß mF

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