SF-Klasse

6. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
wg2006
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
SF-Klasse

Guten Abend zusammen,

ich habe ein paar Fragen zur KFZ-Versicherung und hoffe, dass mir jemand bei der Beantwortung helfen kann!

Folgende Bedingungen gelten für mich: Haftpflicht und Vollkasko beide SFK4.
Versicherungen bestanden ganzjährig in 2006 ohne Schaden.

Ab 01.01.2007 werde ich die SF-Klasse 5 erhalten.(Gehen wir mal davon aus!) Hab mal gehört, dass sich die SFK erhöht, wenn mindestens 1/2 Jahr gefahren wurde.
Sollte ich zum jetzigen Zeitpunkt die Vollkakso-Versicherung kündigen, stellen sich mir die folgende Fragen:

1. Kann ich die VK für ein halbes Jahr vom 01.01.07 bis zum 30.06.07 abschließen?
2. Kann ich alternativ die VK ab dem 01.07.2007 für ein halbes Jahr abschließen (31.12.07) oder
2a. gilt diese für ein ganzes Jahr bis zum 30.06.08?
3. Welche SF-Klasse hätte ich bei Option 2, also einem Abschluss am 01.07.07?
4. Welche SF-Klasse würde ich haben, wenn ich die Versicherung nach Ablauf der Periode unter Option 2 erneut kündige und ein halbes Jahr später wieder einsteige.
Beispiel:
Versicherungsperiode von 01.07.07 bis 31.12.07. Erneute Versicherung ab 01.07.08. Welche SF-Klasse besitze ich?
oder
Versicherungsperiode von 01.07.07 bis 30.06.08. Erneute Versicherung ab 01.07.09. Welche SF-Klasse besitze ich?

Recht vielen Dank für eine oder mehrere Antworten...

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
babu
Status:
Schüler
(392 Beiträge, 57x hilfreich)

Hallo,

vielleicht habe ich das Finanzkonzept nicht richtig durchdacht, aber warum sollte man so etwas tun? Also immer wieder halbjährlich VK-Schutz und dann kündigen? Um die bessere SFK in der VK 'prämiengünstiger' zu erhalten? Dann hat man aber auch nur den 'halben' Versicherungsschutz, zeitlich betrachtet. Eigentlich orientiert man sich ja eher am zu versichernden Kfz, ob VK noch sinnvoll ist oder nicht.
Fahre ich jahrelang nur Haft/TK und möchte dann, bspw. weil ich einen Neuwagen gekauft habe nun VK versichert wissen, so wird die SFK anhand der unfallfreien Jahre für die VK berechnet.
Aus eigener Erfahrung kenn ich die Regelung (1/2 Jahr für SFK-Stufung) nur, wenn der Vertrag im Anschluss weiterläuft und uU die Laufzeit bereits bis zum 31.12. des Folgejahres festgesetzt wurde. Könnte mir vorstellen, wenn die Fälligkeit des Vertrages auf den 31.12. des selben Jahres fällt, dass dann im Kündigungsfall zu diesem Termin auf Basis eines Kurztarifes abgerechnet wird.
VK vom 01.01.2007-30.06.2007 wird nur auf Basis eines teuren Kurztarifes möglich sein. Üblich ist aber der Jahrestarif und der lässt eine Kündigung erst zu nächsten Fälligkeit (30.11.) zu.
Darüber hinaus ist mir nicht bekannt, dass die Fälligkeiten zwischen Haft und VK getrennt werden.

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wg2006
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

>Also immer wieder halbjährlich VK-Schutz und dann kündigen? Um die bessere SFK in der VK >'prämiengünstiger' zu erhalten?
Ja, genau richtig erkannt. Bei meinem Wagen jetzt ca 4.5 J kann ich gut und gerne ab jetzt auf die VK verzichten. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein VK bei einem von mir verursachten Unfall eintritt, halte ich - ohne vermessen zu sein - für gering.

>>Fahre ich jahrelang nur Haft/TK und möchte dann, bspw. weil ich einen Neuwagen gekauft habe nun VK versichert wissen, so wird die SFK anhand der unfallfreien Jahre für die VK berechnet.

-Wie wird die VK genau ermittelt? Wenn ich ein halbes Jahr fahre und es zählt eine gesamte SFK, so liege ich in vier Jahren bei SFK 9 an der Stelle von SFK 5, sofern diese auf Grund der Unterbrechnung nicht wieder heruntergesetzt wurde.
Ich versuche, mit möglichst geringen Kosten, von den hohen Prozenten herunterzukommen.

>>Aus eigener Erfahrung kenn ich die Regelung (1/2 Jahr für SFK-Stufung) nur, wenn der Vertrag im Anschluss weiterläuft und uU die Laufzeit bereits bis zum 31.12. des Folgejahres festgesetzt wurde. Könnte mir vorstellen, wenn die Fälligkeit des Vertrages auf den 31.12. des selben Jahres fällt, dass dann im Kündigungsfall zu diesem Termin auf Basis eines Kurztarifes abgerechnet wird.

-Das wäre schade und somit erübrigen sich scheinbar meine gesamten Fragen. :-)
Ich schreibe mal die Versicherung mit den neuen Kentnissen an.

Vielen Dank

Grüße
L.

-- Editiert von wg2006 am 07.11.2006 20:12:52

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#3
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

hi,

>>>Ich schreibe mal die Versicherung mit den neuen Kentnissen an.

äh, wozu? meinst du, die wissen das nicht :)

>>>-Wie wird die VK genau ermittelt? Wenn ich ein halbes Jahr fahre und es zählt eine gesamte SFK

kurz und schmerzlos, der vk SFR (was ist SFK?) wird dem KH angeglichen.

hast du also kh sf9, dann bekommst du diesen in vk auch. (immer interessant, wenn jemand seinen VK SFR vorher geschrottet hat, aber nicht weitersagen ;) )

kannst also beruhigt jetzt deine vk kündigen, es schadet nicht wenn du dir in ein paar jahren ein neues auto holst ausser, du belastest zwischendurch KH auch durch schaden.

viele grüße

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47590 Beiträge, 16825x hilfreich)

Der Abschluss der VK jeweils nur für 1/2 Jahr hat keinen Einfluss auf die Geschwindigkeit, mit der der SFR herabgestuft wird.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wg2006
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

@kurz und schmerzlos, der vk SFR (was ist SFK?) wird dem KH angeglichen.

Habe immer gedacht, zwischen VK und KH gibt es keinen Angleich. Finde ich aber klasse und hat mein Problem optimal gelöst. :)

Gruß
L.



-- Editiert von wg2006 am 21.11.2006 13:13:37

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