hallo leute.
meine frage: hab vor einem jahr verschuldet den FS verloren, die versicherung hatte mir, bevor sie deswegen kündigte, noch schnell den schadensfreiheitsrabatt erhöht.
1. dürfen die das, obwohl sie mir ja gekündigt hatten?
2. wenn ich der versicherung den schaden zurückgezahlt habe, behalte ich meine prozente?
3. kann ich bei einer neuen versicherungsfirma die alten prozente angeben?
danke für eure hilfe hier
SF-Klasse bei KFZ-versicherung
2. Februar 2006
Thema abonnieren
Frage vom 2. Februar 2006 | 18:49
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 0x hilfreich)
SF-Klasse bei KFZ-versicherung
Probleme mit der Versicherung?
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#1
Antwort vom 2. Februar 2006 | 19:39
Von
Status: Student (2629 Beiträge, 675x hilfreich)
1. ja.
die kündigung erfolgte vermutlich aufgrund einer obliegenheitsverletzung oder aus schadenfall, die hochstufung aufgrund schadenbelastung. zwei verschiede paar schuhe.
2. das hängt davon ab:
zahlst du freiwillig zurück dann ja.
musst du z.b. durch regress zurückzahlen dann nein.
3. klar
das bringt dir aber nichts. die neue fragt bei der alten und die würden das nicht bestätigen.
gruß mF
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