Hallo,
bin bei der WGV Kfz-Haftpflicht und Kfz Vollkasko beides in SF 36
Im April dieses Jahrs hatte ich einen KFz-Haftpflichtschaden.
Die WGV will mich jetzt von SF 36 auf SF 20 (!!!) zurückstufen. Leider habe ich vor Vertragsabschluss die Rückstufungstabelle nicht richtig „gelesen". (Bin fast 40 Jahre ohne jeglichen Schaden gefahren)
Meine Frage: Wenn ich jetzt durch Anspruchnahme meines Sonderkündigungsrechtes den Versicherer wechsele, übernimmt die neue Versicherung die SF 20 oder stuft diese mich nach Ihrem Regelwerk (nach 1 Schaden bei SF 36) z.B. in die SF 35,34 …. ein?
Vielen Dank für die kompetenten Antworten
Gruß
SF Klasse nach einem einzigen Unfall extrem zurückgestuft
9. Juni 2019
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Frage vom 9. Juni 2019 | 06:08
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
SF Klasse nach einem einzigen Unfall extrem zurückgestuft
Probleme mit der Versicherung?
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#1
Antwort vom 9. Juni 2019 | 11:48
Von
Status: Unbeschreiblich (47600 Beiträge, 16826x hilfreich)
Auch wenn es Versicherungen gibt, die nicht ganz so stark zurückstufen, so sei darauf hingewiesen, dass eine derartige Rückstufung branchenüblich ist.
Ob eine neue Versicherung bereit ist, die Rückstufung nach den eigenen Bedingungen vorzunehmen musst Du die Versicherung fragen.
Die beste Versicherung in dieser Hinsicht, die ich bei einem Schnellcheck gefunden habe, nimmt eine Rückstufung von SF35 nach SF25 vor. Ob die dann günstiger ist als die WGV in SF20 sollte man dabei auch zuvor prüfen. Es gibt auch Versicherungen, die nach SF18 zurückstufen würden.
-- Editiert von hh am 09.06.2019 11:51
#2
Antwort vom 17. Juni 2019 | 15:50
Von
Status: Gelehrter (10689 Beiträge, 4206x hilfreich)
Man kann auch Schäden zurückkaufen, muss man eben rechnen was günstiger ist.
Und jetzt?
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