SF-Übertragung nach einem Unfall

5. Juli 2003 Thema abonnieren
 Von 
Johann Fuhrmann
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
SF-Übertragung nach einem Unfall

Im Januar 2000 entstand ein Schaden, der durch die alte Versicherungsgesellschaft (DBV-Winterthur) reguliert worden war. (Ich war leider der Verursacher des Unfalls). Zum Zeitpunkt des Unfalls war das Auto auf meine Mutter zugelassen. Sie war also die Versicherungsnehmerin und Halterin. Zu diesem Zeitpunkt hatte sie SF-Klasse SF8. Dem zur Folge wurden sie dann runter gestuft. Am 28.12.2002 übernahm ich die SF-Klasse (SF5) von meiner Mutter.

Mit dieser SF-Klasse liess ich mein altes Fahrzeug bei der Garanta-Versicherungs AG versichern. Das Fahrzeug veräusserte ich dann am 04.10.02. Am 27.05.03 bekam ich einen Nachtrag der Beitrag für die Antrag. Die 1. Begründung der Gesellschaft ist, dass der o.g. Schaden mit einberechnet werden müsste. Obwohl meine Mutter dafür hochgestuft worden ist. 2. Begründung ist: Ich hatte mein Führerschein seit 02/1996. So stufte die Gesellschaft meine KFZ-Versicherung von SF5 auf SF1.

Die Frage ist: Zum dem Zeipunkt als der Unfall passierte, war der Fahrzeug auf meine Mutter zugelassen und nicht auf mich. Kann die Versicherungsgesellschat mich darein beziehen oder nicht?

Für die Antwort wäre ich sehr dankbar!


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"Johann Fuhrmann
jfuhrmann1@gmx.de"

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Scubi2000
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Es können die SF Rabatte die zuletzte für Deine Mutter gegolden haben übertragen werden, jedoch nur so viele wie Du selbst erfahren konntest.
Also wie lange hast den Führerschein.....
Ansosnten steht dem nichts im Wege.


Grüßle

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