Schaden am Mietwagen!

20. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
crazyszicke0110
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 12x hilfreich)
Schaden am Mietwagen!

Hallo zusammen!
Ich hoffe das ich hier richtig bin.
Zur Sachlage:
Ich hatte vom 03.06.2016 - 06.06.2016 einen Skoda Octavia Kombi Active - Candy Weiss - Erstzulassung 30.09.2014 bei Sixt gemietet.
Hatte damit am 05.06.2016 um 0:15 Uhr einen kleinen Unfall, der auch durch mich selber verschuldet war, aber weder mit Absicht noch grob Fahrlässig.
Ich machte das Licht an und fuhr in der Nacht nach Hause.
Als ich um die Ecke bog bemerkte ich das, dass Licht doch nicht an war und fuhr Rechts ran, weil ich nicht während der fahrt nach schauen wollte warum das Licht nicht an war. Die Strasse war sehr dunkel und man konnte kaum etwas sehen. Beim abbremsen als ich rechts ran fuhr stand mir dann ein kleiner Baum im weg, den ich mit nicht hoher Geschwindigkeit angefahren habe, mit der rechten Stoßstangen Seite.
Schaden in der Nacht bei Sixt gemeldet und Polizei hinzu geholt.
Das nicht schon dumm genug, dass Auto war auch nur Haftpflicht versichert.
Also wusste ich schon das eine dicke Rechnung kommen wird. Ich habe 2 sehr dumme Fehler gemacht, dass weiß ich, aber die Rechnung die ich dann eine Woche später bekam erscheint mir viel zu Hoch.
Aufstellung der Reparatur:
Kondensator
Abdeckung Abschleppoese V.R.
Schlossträger
Stossf.-Abdeckung V.
Pralldämpfer Stossfänger V.
Abdeckung V.R.
Führungsprofil V.R.
Kennzeichenunterlage V.
Wasserkühler
Kondensator Klimaanlage A+E *Verbundarbeit
Klimaanlage Evakuieren
Schlossträger Ers. *Verbundarbeit
Stossf.-Abdeckung V. Ers. Umfassr: Abdeckung
Abschleppoese V.R., Abdeckung V.R., Kennzeichenunterlage V.
Arbeitsaufwand Stossf.-führung V.R. A+E *Verbundarbeit
Kühler Ers. *Verbundarbeit
Kühler A+E *Verbundarbeit
Kühlflüssigkeit
Lackierung vorbereiten *2Schicht Lackierung * Lackstufe S2, NWM NT-S1, NMW-S2
Teil Ausgebaut
Arbeitsaufwand Kappe Abschleppoese V. NT-S!
*Verbundarbeit
*Teil ausgebaut
Abdeckung Stossf. V. NT-S1 Teil ausgebaut

Das umfasst die Reparatur!!!
Laut Übergabeprotokoll war die Delle größer wie 10 cm OHNE Lackschaden.
Kann bei einem Stossstangen remmpler so viel kaputt gehen????
Mir scheint der Arbeitsaufwand etwas viel zu sein und der Betrag von knapp 2000 Euro kommt mir auch etwas zu viel vor.
Kein Lackschaden aber es wurden knapp 2 1/2 Stunden am Auto Lackiert??!!
Ich will mich nicht vor etwas drücken was ich selber verursacht habe und will auch dafür gerade stehen, aber bei der Summe frage ich mich ob das alles so richtig ist.

Wie soll ich mich Sixt bzw der AWI nun gegenüber verhalten??? Widerspruch??? Bringt das was??? Oder Rechnung bezahlen und still schweigend hinnehmen???

Über Antwort würde ich mich sehr freuen!!!
Lieben Gruß

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 663x hilfreich)

Zitat (von crazyszicke0110):

Als ich um die Ecke bog bemerkte ich das, dass Licht doch nicht an war und fuhr Rechts ran, weil ich nicht während der fahrt nach schauen wollte warum das Licht nicht an war.

Sie sind schon im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis, oder?
Falls ja, haben Sie auch die ein oder andere Fahrstunde nehmen müssen, oder?
Es gibt einen kleinen Schalter (in der Regel) links neben den Lenkrad. Den kann man drehen, sodass das Licht eingeschaltet wird.


Zitat (von crazyszicke0110):

Erstzulassung 30.09.2014

Demnach müsste das Fahrzeug mit Tagfahrlich oder min. mit dem sog. Dauerfahrlicht ausgestattet gewesen sein...
Selbst mit dem Tagfahrlich hätte man ein Hindernis sehen können.

Zitat (von crazyszicke0110):

Die Strasse war sehr dunkel


Wie kann eine Straße dunkel sein? Haben die anderen Asphalt verwendet?

Zitat (von crazyszicke0110):

Wie soll ich mich Sixt bzw der AWI nun gegenüber verhalten??? Widerspruch??? Bringt das was??? Oder Rechnung bezahlen und still schweigend hinnehmen???


Als Lehrgeld abhaken.

Ich empfehle mich.

-- Editiert von Seb_Weniger am 20.06.2016 10:30

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
crazyszicke0110
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 12x hilfreich)

Auf blöde Kommentare kann ich verzichten.
Selbst das Tagfahrlicht war nicht an. Und das Licht war eingeschaltet. Denn wie Sie ja klar feststellen konnten hatte ich sowohl theoretischen und praktischen Unterricht und weiß wie ein Licht eingeschaltet wird.
Fehler passieren in egal in welcher Form!!!
Mir geht's um den Preis und der Auflistung des reparierten schaden.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 715x hilfreich)

Die Reparatur wurde ausgeführt oder soll über Gutachten abgerechnet werden? Bei Zweifeln am Reparaturumfang wird man um ein Gegengutachten und Anwalt kaum herumkommen - auf eigene Kosten.
Mal davon abgesehen, dass es natürlich leichtsinnig ist, keine Haftungsfreistellung zu vereinbaren.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
crazyszicke0110
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 12x hilfreich)

Das Gutachten belief sich auf knapp 2100 und der Rechnungsbetrag liegt bei 1966....
Also gehe ich davon aus das es schon repariert wurde. Bekommt man denn keine Fotos wenn der Schaden behoben wurde?
Ich weiß jetzt auch das es leichtsinnig war aber ändern kann ich es nun nicht mehr

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 663x hilfreich)

Zitat (von crazyszicke0110):
Denn wie Sie ja klar feststellen konnten hatte ich sowohl theoretischen und praktischen Unterricht

Woher und wie sollte ich das feststellen können?

Zitat (von crazyszicke0110):
Und das Licht war eingeschaltet

Was denn jetzt? War das Licht ein- oder ausgeschaltet?

Kurze Info:
Seit dem 07.02.2011 müssen alle Neufahrzeuge in Deutschland mit einem sog. Tag- oder Dauerfahrlicht ausgerüstet sein.
Bedeutet:
Sobald man die Zündung einschaltet, wird automatisch das Licht entweder in Form des Tagfahr- oder Dauerfahrlicht eingeschaltet. Die Funktion Dauer- oder Tagfahrlicht ist abhängig von Fahrzeugklasse / Ausstattung...

Noch weiter im Klartext:
Wenn der Lichtschalter sich in Stellung "0" befand, MUSS hier ein Licht angegangen sein.. Je nach dem.. Tag- oder Dauerfahrlicht.
Von daher kann es nicht stockdunkel gewesen sein.

Außer aber, die Leuchtmittel waren beide defekt..
Dann wäre es in der Tat etwas duster..


Zitat (von crazyszicke0110):
weiß wie ein Licht eingeschaltet wird

Anscheinend ja nicht. Sonst müsste man wegen sowas nicht rechts ran fahren...

Ein Gegengutachten - sofern das Fahrzeug noch nicht repariert wurde - steht Ihnen natürlich frei.
Bedenken Sie allerdings, dass dies selbstverständlich auf eigene Kosten gemacht werden muss.
Des Weiteren könnten Schadensersatzansprüche auf Sie zu kommen, da das Auto ja durch Ihr in Auftrag gegebenes Gutachten nicht repariert werden kann...


Ich empfehle mich.



-- Editiert von Seb_Weniger am 20.06.2016 14:17

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18172 Beiträge, 9878x hilfreich)

Zitat:
Laut Übergabeprotokoll war die Delle größer wie 10 cm OHNE Lackschaden.
Kann bei einem Stossstangen remmpler so viel kaputt gehen????

Lt. Rechnung war die Delle immerhin so, dass der Kühler ausgetauscht werden musste und die Klimaanlage ausgebaut (und nachher wieder eingebaut) werden musste, um dan den Schadensstelle heranzukommen.

Zitat:
aber bei der Summe frage ich mich ob das alles so richtig ist.

Dass müsste man wahrscheinlich besser in einem KfZ-Forum fragen als in einem Rechtsforum.
Aber dass man erst das halbe Auto für teures Geld auseinandernehmen muss, um einen Bagatellschaden reparieren zu können, ist bei den heutigen Autos (leider) nicht ungewöhnlich.

Zitat:
Wie soll ich mich Sixt bzw der AWI nun gegenüber verhalten??? Widerspruch??? Bringt das was??? Oder Rechnung bezahlen und still schweigend hinnehmen???

Rein ökonomisch ist es wahrscheinlich das beste, die Rechnung zähneknirschend zu akzeptieren.
Du müsstest einen eigenen Gutachter schicken (kostet Geld) und für die Zeit, in der Sixt das Auto nicht reparieren und vermieten kann, weil noch auf deinen Gutachter gewartet werden muss, müsstest du auch zahlen.
Selbst wenn der Gutachter herausbekommt, dass die Rechnung überhöht sein sollte: Das gesparte Geld geht dann für die Gutachterkosten und den Vermietungsausfall bei Sixt drauf.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 663x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Rein ökonomisch ist es wahrscheinlich das beste, die Rechnung zähneknirschend zu akzeptieren.
Du müsstest einen eigenen Gutachter schicken (kostet Geld) und für die Zeit, in der Sixt das Auto nicht reparieren und vermieten kann, weil noch auf deinen Gutachter gewartet werden muss, müsstest du auch zahlen.


Den Hinweis hatte der TE / die TE doch schon erhalten...

Zitat (von Seb_Weniger):
Ein Gegengutachten - sofern das Fahrzeug noch nicht repariert wurde - steht Ihnen natürlich frei.
Bedenken Sie allerdings, dass dies selbstverständlich auf eigene Kosten gemacht werden muss.
Des Weiteren könnten Schadensersatzansprüche auf Sie zu kommen, da das Auto ja durch Ihr in Auftrag gegebenes Gutachten nicht repariert werden kann...



Irgendwas passt an der ganzen Geschichte nicht...

Erst schreibt der TE, dass das Licht aus war..
Zitat (von crazyszicke0110):
dass Licht doch nicht an war


Dann schreibt der TE, dass das Licht eingeschaltet war...
Zitat (von crazyszicke0110):
Und das Licht war eingeschaltet


Dann aber wieder:
Zitat (von crazyszicke0110):
Die Strasse war sehr dunkel und man konnte kaum etwas sehen


Vielleicht könnte sich der TE mal zur Ausstattung des Fahrzeugs äußern?!
Dauerfahrlich? Tagfahrlicht?
Lichtautomatik?

Ich empfehle mich

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
crazyszicke0110
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 12x hilfreich)

Nochmal in kurz Form.
Ich stieg am besagten Tag ins Auto. Startete den Wagen, machte "das Licht" an. Denn als ich den Wagen startete war auch kein Tagfahrlicht zu erkennen deswegen drehte ich den Lichtschalter auf die Position wo hätte das Licht an sein müssen. Tacho war beleuchtet und zeigte mir auch an das, dass Licht eingeschaltet ist. Habe aber dann nicht mehr drauf geachtet ob am parkenden Fahrzeug vor mir Licht zu erkennen war. Fuhr dann los. Ein paar Meter weiter bog ich um die ecke. Und aufgrund keiner Laternen am Straßenrand und die Tatsache das, dass Licht doch nicht an war. War also mein Umfeld für mich schwer zu erkennen. Fuhr Rechts ran und den Rest kennt man ja. Selbst wenn ein technisches versagen im Raume stehen könnte kann ich dieses nicht nachweisen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 663x hilfreich)

Zitat (von crazyszicke0110):
Tacho war beleuchtet und zeigte mir auch an das, dass Licht eingeschaltet ist

Bei Fahrzeugen des VAG Konzerns wird die Tachobeleuchtung auch in Kombination mit dem Standlicht (nicht mit Dauer- oder Tagfahrlicht zu verwechseln) eingeschaltet. Evtl. wurde hier eine falsche Schalterstellung gewählt?!

Dies wäre ne Option.. Die andere Option ist, dass beide Scheinwerfer ausgefallen sind... Dies halte ich allerdings für äußerst fragwürdig und lässt sich im nachhinein auch nicht mehr beweisen.
Daher:
Zahlen und abhaken.

Ich empfehle mich.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41026x hilfreich)

Zitat:
Tacho war beleuchtet und zeigte mir auch an das, dass Licht eingeschaltet ist

Was einen nicht von der Pflicht befreit sich davon zu überzeugen, das das dann auch stimmt.

Von daher würde selbst wenn der Verleiher das nichtfunktionieren zu verantworten hätte, wegen grober Fahlässigkeit die Hauptschuld beim verantwortlichen Fahrzeugführer liegen.



Zur wirtschaftlichkeit von Gegengutacht wurde ja schon entsprechend augeführt.

Eventuell kann man ja mal mit dem Beleg zu einer Werkstatt gehen und anfragen ob die Arbeiten bei so einem Schaden realistisch sind.

Von wem war die Rechnung, vom Verleiher oder von der Werkstatt?
Falls nicht repariert wurde (fiktive Abrechnung), dann wäre die Mehrwertsteuer nicht zu zahlen.
Wäre also noch zu prüfen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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