Schaden am Mietwagen nicht während Mietzeit verursacht

31. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
heinz69
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schaden am Mietwagen nicht während Mietzeit verursacht

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wende mich an Sie zwecks einer Mietung eines Wagens mit Vollkaskoversicherung mit 650€ Selbstbehalt in Lettland von **************** an sie.

Vor Mietbeginn wurden von meinem zu mietenden Fahrzeug in meiner Anwesenheit Fotos gemacht und ein bereits bestehender Schaden schriftlich dokumentiert.

Bei Beendigung meiner Fahrzeugmiete (gegen 11:00h) wurde von einem Angestellten in meiner Anwesenheit und eines Zeugen (meiner Freundin) das Fahrzeug gründlich auf neue Schäden untersucht. Es gab keine neuen Schäden am Fahrzeug und dieses wurde von dem Angestellten bestätigt.

Knapp vierzig Stunden (21:08h) nach Abgabe und Inspektion des Fahrzeuges mit meiner Anwesenheit, erhielt ich von **************** eine Email in der es heiß. dass Fahrzeug wurde nun gewaschen und auf neue Schäden untersucht und es sei ein neuer Kratzer an einer Tür entdeckt worden.

Das bedeutet, dass dieser Schaden nach beendigung und Abgabe des Mietfahrzeuges entstanden sein muss. Darauf habe ich schriftlich und telefonisch **************** hingewiesen.

Eine Woche später (über eine Woche nach Mietbeendigung) wurde mir per Email von **************** ein Schadensreport und eine Forderung mit Abbuchungsbeleg in höhe der vermeintlichen Schadenssumme (349,23EUR) des Schadens von meiner bis dato immer noch per Kreditkarte hinterlegten Kaution zugeschickt.

Ich bitte daher um Ihre Hilfe, ob **************** hier rechtlich handelt und nach Abgabe und Überprüfung des Fahrzeuges nicht in der Beweispflicht steht nachzuweisen, dass der Schaden nicht nach besagter Abgabe und der erneuten Prüfung des Fahrzeuges entsanden sein kann.

Was für Möglichkeiten habe ich den Teil der einbehaltenen Kaution zurück zu bekommen?

-- Editiert von Moderator am 31.05.2016 23:55

-- Thema wurde verschoben am 31.05.2016 23:55

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat:
Es gab keine neuen Schäden am Fahrzeug und dieses wurde von dem Angestellten bestätigt.

Und wie genau?



Zitat:
Was für Möglichkeiten habe ich den Teil der einbehaltenen Kaution zurück zu bekommen?

Ich fürchte, das sich hier niemand mit den Recht in Lettland auskennt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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